Ein Notarzt aus dem niederbayerischen Abensberg zieht gegen die in seinem Bereich geltende Residenzpflicht während des Bereitschaftsdienstes zu Felde. Der Landshuter Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung schreibt zwingend vor, dass die Mediziner sich während dieser Zeit in einem Radius von vier Kilometern um ihre jeweilige Rettungswache aufhalten müssen. Diese Regelung hält der Arzt für völlig überzogen und will deshalb das Verwaltungsgericht Regensburg anrufen. Der Abensberger fordert, auch von zu Hause aus ausrücken zu dürfen. Dies war ihm bislang untersagt worden, da er rund sieben Kilometer von seiner Rettungswache, die in Neustadt liegt, entfernt wohnt.
Der Landrat, in Personalunion Vorsitzender des Zweckverbandes, will nach Presseberichten hart bleiben. Er sehe dem Verfahren angesichts der herrschenden Rechtslage gelassen entgegen und beruft sich auf das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), das in seinen 2010 herausgegebenen Ausführungsbestimmungen sogar noch wesentlich restriktivere Regelungen vorsieht. Nehme man den einschlägigen Gesetzestext wörtlich, sei der Dienst habende Notarzt „verpflichtet, sich grundsätzlich am Notarztstandort aufzuhalten".
Da sich diese Regelung im Alltag oft als nicht praktikabel erweist, wurde vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landshut bereits die Vier-Kilometer-Regelung erarbeitet. Oberste Prämisse, so der ÄLRD, bleibe aber die Erreichbarkeit eines jeden möglichen Einsatzortes binnen einer Frist von zehn Minuten. Und diese könne im Fall des Abensberger Arztes nicht mehr im gesamten Gebiet eingehalten werden, wenn er von zu Hause aus ausrücke. Vor allem die Wege nach Westen und Nordwesten würden dann einfach zu lang. Beobachter gehen davon aus, dass die Entscheidung in diesem Fall bayernweite Bedeutung haben könnte. (POG)


Kommentare
Erstmal an der Einsatzstelle vorbei, um den Notarzt einzufangen und zurück.
Blaulicht, Tatütata. Und zurück an die Einsatzstelle.
Sicher, schaut komisch aus aber … was will man machen, wenn der Notarzt grad unterwegs ist. Hin als Not-Arzt zurück mit Not(-)arzt.
Warum also nachts nicht den RTW mit nach Hause nehmen. Solange man in einem vernünftigen Radius wohnt … Man könnte gleich die Rettungswachen auflösen und sich ins Jahr 197x schießen – "jeder fährt, von wo er wohnt" :-) Nein, geht nicht, wir sind ja auch keine Ärzte.
Da lockt dann doch wohl, auch auf Gedeih und Verderb die Kohle, oder?
Hier müssen Notfallpatienten länger auf den Notarzt warten, weil dieser
von zuhause ausrücken will.
Was ist, wenn sein Piepser nicht geht, muß dann der NEF-Fahrer den Arzt z.B. zuhause im Garten suchen, oder was?
Wenn er keinen Bock auf einen vernünftigen Rettungsdienst hat, soll er doch seinen Notarztschein abgeben.
In Bayern fahren die NÄ alleine (haben also das Auto dabei). Ausnahme sind die Docs in München, die einen Fahrer der BF haben und von ihren Wachen fahren.
Ich denke also, es ist durchaus vertretbar, dass ein Notarzt nachts oder am Wochenende zuhause bei seiner Familie auf die Einsätze warten kann.
Den Rettungsassistenten, den diese Regelung stört, soll Medizin studieren.
Und was macht er im Winter?
Der Doc. kann ja wohl eine Nacht auf der RW pennen, oder?
Der RA muss das ja auch. Das sorgt sogar für einen besseren Teamzusammenhalt und man kennt sich kesser.
Also nur Vorteile, soll heißen: Ab auf die RW mit dem Doc.
Err kann ja in die FF eintreten, die Fahren Einsätze von Zuhause aus (mit nen Umweg zum Gerätehaus).
@chris, welche Qualifikationen schweben dir noch so vor als Fahrer eines NEF, wenn die dort schon mindestens einen RettAss haben wollen? RettSan als Minimum könnte ich ja noch verstehen.
Vorschrift.
Sie sind viel besser ausgebildet. Oft übernehmen sie auch teilweise OrgL-Aufgaben. Eine OrgL-Ausbildung für RettSan gibt es nicht.
Der RettSan ist der Gehilfe des RettAss, mehr nicht.