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Residenzpflicht vor Gericht

24.08.2012, 13:33 Uhr

Foto: K. von Frieling

Notarzt hält Regelung für überzogen

Ein Notarzt aus dem niederbayerischen Abensberg zieht gegen die in seinem Bereich geltende Residenzpflicht während des Bereitschaftsdienstes zu Felde. Der Landshuter Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung schreibt zwingend vor, dass die Mediziner sich während dieser Zeit in einem Radius von vier Kilometern um ihre jeweilige Rettungswache aufhalten müssen. Diese Regelung hält der Arzt für völlig überzogen und will deshalb das Verwaltungsgericht Regensburg anrufen. Der Abensberger fordert, auch von zu Hause aus ausrücken zu dürfen. Dies war ihm bislang untersagt worden, da er rund sieben Kilometer von seiner Rettungswache, die in Neustadt liegt, entfernt wohnt.

Der Landrat, in Personalunion Vorsitzender des Zweckverbandes, will nach Presseberichten hart bleiben. Er sehe dem Verfahren angesichts der herrschenden Rechtslage gelassen entgegen und beruft sich auf das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), das in seinen 2010 herausgegebenen Ausführungsbestimmungen sogar noch wesentlich restriktivere Regelungen vorsieht. Nehme man den einschlägigen Gesetzestext wörtlich, sei der Dienst habende Notarzt „verpflichtet, sich grundsätzlich am Notarztstandort aufzuhalten".

Da sich diese Regelung im Alltag oft als nicht praktikabel erweist, wurde vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landshut bereits die Vier-Kilometer-Regelung erarbeitet. Oberste Prämisse, so der ÄLRD, bleibe aber die Erreichbarkeit eines jeden möglichen Einsatzortes binnen einer Frist von zehn Minuten. Und diese könne im Fall des Abensberger Arztes nicht mehr im gesamten Gebiet eingehalten werden, wenn er von zu Hause aus ausrücke. Vor allem die Wege nach Westen und Nordwesten würden dann einfach zu lang. Beobachter gehen davon aus, dass die Entscheidung in diesem Fall bayernweite Bedeutung haben könnte. (POG)

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Kommentare

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24.08.2012, 14:16 Uhr von Benny
Wenn es ein klare Regelung in den Ausführungsbestimmungen gibt, dann sollte diese auch umgesetzt werden. Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass der NA auf die RW gehört. Denn ich kann ja auch nicht meinen RTW mit nach Hause nehmen ....
24.08.2012, 15:45 Uhr von Rolf
Blaulicht, Tatütata.
Erstmal an der Einsatzstelle vorbei, um den Notarzt einzufangen und zurück.
Blaulicht, Tatütata. Und zurück an die Einsatzstelle.
Sicher, schaut komisch aus aber … was will man machen, wenn der Notarzt grad unterwegs ist. Hin als Not-Arzt zurück mit Not(-)arzt.

Warum also nachts nicht den RTW mit nach Hause nehmen. Solange man in einem vernünftigen Radius wohnt … Man könnte gleich die Rettungswachen auflösen und sich ins Jahr 197x schießen – "jeder fährt, von wo er wohnt" :-) Nein, geht nicht, wir sind ja auch keine Ärzte.
25.08.2012, 11:19 Uhr von bernd
Wenn es doch so unzumutbar für den Mediziner ist, warum macht er dann überhaupt noch NA-Dienst? Soll doch einfach seine Freizeit genießen!
Da lockt dann doch wohl, auch auf Gedeih und Verderb die Kohle, oder?
25.08.2012, 15:29 Uhr von E.
Was nimmt sich dieser Notarzt eigentlich heraus. Ist er sich zu fein für die Rettungswache?
Hier müssen Notfallpatienten länger auf den Notarzt warten, weil dieser
von zuhause ausrücken will.
Was ist, wenn sein Piepser nicht geht, muß dann der NEF-Fahrer den Arzt z.B. zuhause im Garten suchen, oder was?
Wenn er keinen Bock auf einen vernünftigen Rettungsdienst hat, soll er doch seinen Notarztschein abgeben.
25.08.2012, 15:45 Uhr von chris
Da geht es um Selbstfahrer! Was meiner Meingung nach sowieso Blödsinn ist. Ein NEF ohne Fahrer mit mind. RettAss-Ausbildung ist eigentlich Wahnsinn!
25.08.2012, 16:17 Uhr von Philip
@Rolf

In Bayern fahren die NÄ alleine (haben also das Auto dabei). Ausnahme sind die Docs in München, die einen Fahrer der BF haben und von ihren Wachen fahren.
26.08.2012, 12:00 Uhr von Rüdiger
Man sollte aber nicht vergessen, dass viele Notärzte den Dienst zusätzlich zur täglichen Arbeit verrichten müssen und nicht auf der Wache ein entspanntes Leben während der einsatzfreien Zeit haben, wie wir Rettungsassistenten, wie es an vielen Rettungswachen möglich ist.
Ich denke also, es ist durchaus vertretbar, dass ein Notarzt nachts oder am Wochenende zuhause bei seiner Familie auf die Einsätze warten kann.

Den Rettungsassistenten, den diese Regelung stört, soll Medizin studieren.
26.08.2012, 15:52 Uhr von Christoph
Ich halte von solchen Extrawürstchen gar nichts!
Und was macht er im Winter?
Der Doc. kann ja wohl eine Nacht auf der RW pennen, oder?
Der RA muss das ja auch. Das sorgt sogar für einen besseren Teamzusammenhalt und man kennt sich kesser.
Also nur Vorteile, soll heißen: Ab auf die RW mit dem Doc.
Err kann ja in die FF eintreten, die Fahren Einsätze von Zuhause aus (mit nen Umweg zum Gerätehaus).
27.08.2012, 09:13 Uhr von Flo
@Christoph, welcher RettAss muss auf der Wache pennen? Der vom RTW mit seinem Co. ja, der Doc fährt sich in Bayern noch selber.

@chris, welche Qualifikationen schweben dir noch so vor als Fahrer eines NEF, wenn die dort schon mindestens einen RettAss haben wollen? RettSan als Minimum könnte ich ja noch verstehen.
27.08.2012, 10:13 Uhr von E.
Flo: RettAss auf dem NEF ist sinnvoll und in den meisten Bundesländern auch
Vorschrift.
Sie sind viel besser ausgebildet. Oft übernehmen sie auch teilweise OrgL-Aufgaben. Eine OrgL-Ausbildung für RettSan gibt es nicht.
Der RettSan ist der Gehilfe des RettAss, mehr nicht.
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