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rund um das Thema Rettungsdienst.

Rettungsdienst ist Gesundheitsleistung

30.05.2012, 16:13 Uhr

Foto: K. von Frieling

Deutscher Ärztetag fordert Aufnahme in SGB V

Der Deutsche Ärztetag hat erneut seine Auffassung bekräftigt, wonach der Rettungsdienst eine Gesundheits- und nicht eine Transportleistung darstellt und die Bundesregierung aufgefordert, das Sozialgesetzbuch (SGB) V in diesem Sinne zu reformieren. Bei ihrer jüngsten Tagung in Nürnberg Ende Mai erklärten die Ärzte ausdrücklich, sie würden die gleich lautende Initiative von Bundesrat, Notarztverbänden und Rettungsdienstorganisationen unterstützen. Bereits beim Ärztetag 2010 in Dresden hatten sie verlangt, den Rettungsdienst als Teil der Krankenbehandlung nach § 27 SGB V anzuerkennen. Nach dem aktuellen Stand der Medizin sei es selbstverständlich Aufgabe des Rettungsdienstes, sofort am Notfallort die erforderlichen medizinischen Behandlungs- und Versorgungsleistungen am Patienten einzuleiten und vorzunehmen. Es sei unbestritten, dass diese Leistungen ausschließlich dem Erhalt, der Wiederherstellung oder der Verbesserung des Gesundheitszustandes dienten und nicht dem bloßen Transport des Patienten in ein Krankenhaus. (POG) 

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Kommentare

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30.05.2012, 17:22 Uhr von Benjamin
Ja! Recht haben sie. Aber wenn wir so anerkannt sind, dann können wir auch mehr Geld verlangen und das werden die Kassen nicht bezahlen wollen. Warum eigentlich nicht wieder Transportsanitäter statt Notfallsanitäter? :)

Viele Grüße,
Benny

PS: Ja, es ist sarkastisch gemeint.
30.05.2012, 17:25 Uhr von Sepp
Das ist voll zu unterstützen, weil dann endlich höhere Entgelte abgerechnet werden können und so der RD auf stabile Beine gestellt wird, und vielleicht kann man dann daraus auch eine bessere Bezahlung des Rettungsfachpersonals ableiten.
30.05.2012, 17:34 Uhr von Johannes
"Nach dem aktuellen Stand der Medizin sei es selbstverständlich Aufgabe des Rettungsdienstes, sofort am Notfallort die erforderlichen medizinischen Behandlungs- und Versorgungsleistungen am Patienten einzuleiten und vorzunehmen."

Und wieso darf dann der Herr RettAss keine erforderlichen Medikamente geben?
30.05.2012, 18:29 Uhr von Hans
Das ist der richtige Weg. Find ich echt gut.
30.05.2012, 23:05 Uhr von F.
@Johannes: Das eine hat mit dem ander kein bisschen zu tun! Ich kann es nur mit Begeisterung begrüßen, das die wichtigste Lobby Gruppe die Änderung im SGB fordert. Könnte dir langfristig den Job versüssen ;)

Ich will trotzdem auf deine Frage eingehen. Meine RettAss Kollegen und ich dürfen durch aus nach einer Fortbildung mit Prüfung, durch den ÄRLD nebst Ausbildungsausschuss, Medikament auch außerhalb der Notkompetenz Empfehlung verabreichen. Zugänge und VEL wird bei uns von jedem RS verlangt! Also nicht immer vom eigenen Wirkungskreis für die ganze Republik sprechen.
30.05.2012, 23:51 Uhr von Tscho
"Und wieso darf dann der Herr RettAss keine erforderlichen Medikamente geben?"

Ganz einfach, weil er dafür regelmäßig nicht ausgebildet ist. Der übergeleitete RettAss mit 520 Std. Ausbildung hat möglicherweise mehrere tsd. Stunden Berufserfahrung, aber ihm fehlen leider im Regelfall die erforderlichen Grundkenntnissse, um Medikamente sicher anzuwenden und auch Neben-/Wechselwirkungen sicher zu beherrschen. Auch der komplett ausgebildete RettAss erlernt in den meisten Einrichtungen nicht die erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten. Hinzu kommt, dass in jedem RD-Bereich teilweise unterschiedliche Medikamente vorgehalten werden. So dass er diese mit Wirkungs-/Nebenwirkungs-Wechselwirkungsprofil schlicht nicht kennen kann. Allein durch das Anlesen von Wissen bzw. Zuschauen bei NA-Einsätzen wird man nicht zum geübten Praktiker.

Ich halte es, zum Wohle des Patienten, vielfach schlicht für unverantwortlich, wenn nicht-ärztliches Personal mit einer derart kurzen Ausbildungszeit wie RettAss eigenständig Therapien einleiten will. Bei der gesammten Diskussion - die ich jetzt bestimmt lostrete - sollten wir bitte nicht vergessen, dass das Risiko unseres Handelns letztendlich allein der Patient trägt, denn er bezahlt unsere Fehler im allerschlechtesten Fall mit seinem Leben.

Selbstverständlich wünsche ich mir als Notfallpatient einen Retter, der akute Schmerzen möglichst frühzeitig, auch schon vor Eintreffen des Notarztes effektiv behandelt, aber eben bitte nur dann, wenn er z.B. Blutdruckabfälle oder allergische Reaktionen ebenso kompetent behandeln kann und darf.

Ungeachtet dieses Problems bin ich der Ansicht, dass Rettungsdienst weit mehr ist bzw. sein könnte, als schlichte Transportleistung.
31.05.2012, 19:12 Uhr von chris
@ Tscho
dafür gibt es Medikamentenprüfungen und regelmäßige Nachschulungen in vielen RD-Bereichen! Ohne Testate geht es nicht – zumindest wenn man die Patienten nicht gefährden will! Aber das ist organisierbar und durchführbar! Eine allergische Reaktion muss jeder RettAss behandeln können und mit hypotonen Zuständen umgehen auch! Wenn ein RettAss das nicht kann, soll er sich bitte einen anderen Beruf suchen – oder Schulungen besuchen und Testate ablegen!
Übringens, auch eine Stastsprüfung für Humanmedizin ist kein Garant für gute Medizin – wie wir alle jeden Tag miterleben können; und von RettAss kann jeder Ärztliche Leiter regelmäßige Überprüfungen seiner Kenntnisse verlangen – versuche das mal mit Notärzten! Schon ein ALS-Zertifikat wird als "Zumutung" empfunden!
01.06.2012, 14:27 Uhr von Tscho
@ Chris

Pauschalurteile gegen Ärzte sind genauso wenig hilfreich wie gg. nichtärztliches Personal. Den ärztlichen Leiter Rettungsdienst kennt nicht jedes Bundesland und mir selbst sind aus eigener Erfahrung RD-Bereiche bekannt, in denen RettAss nach einem kurzen Vortrag ohne Überprüfung der Kenntnisse durch den ärztl. Leiter einer HiOrg die Gabe von Arzneimitteln zugestanden wurde. Hier wurde auch nicht auf die Behandlungsmöglichkeiten von Unverträglichkeitsreaktionen eingegangen. Und genau vor solchen Kollegen, die derartige Veranstaltungen nicht kritisch hinterfragen, habe ich Angst.

"Eine allergische Reaktion muss jeder RettAss behandeln können und mit hypotonen Zuständen umgehen auch!"

Stimmt, davon sollte man ausgehen, das ist aber in weiten Teilen absolutes Wunschdenken.
08.06.2012, 19:00 Uhr von Frank
@Tscho: "Der übergeleitete RettAss mit 520-Std.-Ausbildung hat möglicherweise mehrere tsd. Stunden Berufserfahrung, aber ihm fehlen leider im Regelfall die erforderlichen Grundkenntnissse, um Medikamente sicher anzuwenden und auch Neben-/Wechselwirkungen sicher zu beherrschen".

Ist das nicht auch ein Pauschalurteil? Wenn es auch nicht zum Thema gehört, aber ich bin gerne bereit, meine "Grundkenntnisse" mit den Deinen zu vergleichen. Und ich bin kein Einzelfall, ich kann noch ein paar übergeleitete Kollegen mitbringen, die sich solch einer "Überprüfung" mit Freude stellen. Ganz im Gegenteil habe ich in meinem Berufsleben viele "ausgebildete" RettAss kennen lernen (und ausbilden) dürfen. Bei einigen von denen weiß ich bis heute nicht, wie die ein Staatsexamen bestehen konnten. Du siehst: Pauschalurteile sind wirklich wenig hilfreich. Übrigens: Ich besitze bei meinem (ausländischen) Arbeitgeber eine weitreichende Regelkompetenz. Und mit dieser kann ich mit meinen Grundkenntnissen ganz gut umgehen.
09.06.2012, 18:16 Uhr von Tscho
@Frank: Das hier ist kein Schw...vergleich. Meine Aussage wäre ein Pauschalurteil, wenn ich verallgemeinern würde, aber genau das habe ich nicht getan, auch habe ich nicht behauptet, dass ich gelernter RettAss bin. Auch wenn ich Ihnen jetzt vielleicht unrecht tue, aber Ihr Beitrag erinnert mich irgendwie an die bellenden Hunde, die getroffen sind, aber das ist nur rein subjektives Empfinden.

Selbstverständlich hatte auch jeder übergeleitete RettAss die Möglichkeit, sich das fehlende Wissen (eines RettSan im Verhältnis zum RettAss) selbstständig zu erarbeiten, aber ist dies tatsächlich der Regelfall? Waren nicht viele übergeleitete RettAss einfach froh, dass sie lediglich die entsprechechenden Stunden nachweisen mussten und dann im Prinzip genauso weiterarbeiten konnten wie zuvor? Sind es jetzt nicht dieselben Kollegen, die damals ohne eigenes Engagement den neuen "Schein" genommen haben, die sich schon jetzt vehement gegen eine Prüfung für die Anerkennung als Notfallsanitäter zur Wehr setzen?

Wenn Sie hier anders eingestellt sind, sich für mehr Kompetenzen auch entsprechenden Schulungen/Prüfungen unterziehen wollen, na dann Glückwunsch und willkommen in "meiner" Welt.
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