Dem neuen sächsischen Rettungsdienstgesetz dürften keine politischen Hürden mehr im Weg stehen, nachdem der Entwurf den Innenausschuss des Landtags in Dresden passiert hat. Das neue Gesetz enthält im Vergleich zu seinem Vorgänger sechs wesentliche Änderungen. So sollen die Krankenkassen künftig bei der Rettungsdienstplanung mit eingebunden werden. Fahrzeuge und Ausrüstung sollen durch Leistungserbringer und Träger beschafft werden, wobei die Entscheidung über notwendige Beschaffungen bei den Trägern liegt. Alle Leistungserbringer müssen in der Lage sein, Großschadenslagen zu bewältigen. Für den Zuschlag werden in Zukunft neben dem Angebotspreis auch das Umsetzungskonzept und die Mitwirkung im Katastrophenschutz ausschlaggebend sein. Im Insolvenzfall eines Leistungserbringers bleibt der Rettungsdienst abgesichert. Die Entscheidung über die jeweilige Neuvergabe soll bereits ein Jahr vor Ablauf des aktuellen Vertrages fallen. Die CDU im sächsischen Landtag sprach von einem „guten Kompromiss für alle Beteiligten“ und von „einem guten Rahmen für ein rechtssicheres Vergabeverfahren“. Die FDP lobte den „verantwortungsvollen Wettbewerb“, den das neue Gesetz ermögliche. (POG)
Rettungsdienst muss auch Katastrophenschutz durchführen
29.06.2012, 09:40 Uhr
Gesetzentwurf passiert Innenausschuss des Landtags in Sachsen


Kommentare
tja da klopfen sich die Herren im feinem Zwirn gegenseitig auf die Schulter und beweihräuchern sich wieder. Klar ist es etwas besser als die vorhergehende Entscheidung, aber sind wir mal ehrlich, die Basis wurde doch nur unzureichend gehört. Da werden irgendwelche DIN-A4-Blätter genommen, mit Zahlen verglichen, durch 'ne Dame des Vorzimmers zusammengerechnet, etwas "frisiert" und alles in die "Mischmaschine" geworfen. Auf Dauer kann und wird das nicht gut gehen. Schaut Euch doch mal um in den Rettungsdienstbereichen, wie hoch die Motivation der Mitarbeiter noch ist. Die, die wirklich wissen, von was ich spreche, werden es auch so verstehen. Sehr, sehr schade, dass alles von Staatssekretären und Parteipolitikern in ( Dunkel)-Kammern entschieden wird, ohne Bezug zur Basis.