S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

„Rettungsdienst und Bereitschaftsdienst sollten zur Zusammenarbeit gesetzlich verpflichtet werden“

23.03.2018, 12:19 Uhr

Foto: BRK, Integrierte Leitstellen

VdEK begrüßt Bundesratsinitiative zu Portalpraxen


Der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) hat heute Vormittag im Bundesrat die Initiative des norddeutschen Bundeslandes zur Notfallversorgung durch erweiterte Portalpraxen eingebracht. Mit dem Gesetzesantrag soll das SGB V geändert werden, um die Voraussetzungen der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst zu verbessern. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu entlasten. Es soll damit dafür gesorgt werden, Notfallkapazitäten denen zugutekommen zu lassen, die sie wirklich benötigen. Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die Krankenhausgesellschaft in Schleswig-Holstein unterstützen den Entwurf, der etliche Punkte der Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen aufgreift (wir berichteten hier).

Auch der Verband der Ersatzkassen (VdEK) begrüßt den Gesetzesantrag. Die Initiative könne dazu beitragen, „dass Wartezeiten in den Notaufnahmen der Klinken verkürzt und Kapazitäten für wirkliche Notfälle frei werden.“ Um bundeseinheitliche, transparente und für die Versicherten verlässliche ambulante Notfallstrukturen zu schaffen, sollten auch die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) zusammengelegt werden. Rettungs- und Bereitschaftsdienst sollten zur Zusammenarbeit gesetzlich verpflichtet werden.

Die von Schleswig-Holstein beantragte Ausschussüberweisung zur weiteren fachlichen Beratung hat am Vormittag die Zustimmung der Länder erhalten. Die Vorlage wird damit in den Fachausschüssen des Bundesrates beraten, um dann in einer weiteren Bundesratssitzung in der Sache abzustimmen. Dies soll voraussichtlich Ende April erfolgen.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum