In einer gemeinsamen Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) haben der Unternehmerverband privater Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen e.V. (UPR NRW e.V.) und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. (VSPV e.V.) ihre Unterstützung der Koalitionsaussage zugesagt. Der im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen enthaltene Passus, dass „der Rettungsdienst weiterhin mit den Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen zusammenwirken“ solle und die öffentliche Planung und Einsatzleitung unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben gesichert sein müssten sowie „qualifizierte Dauerarbeitsplätze, Mitbestimmung und Tarifvereinbarungen Grundlage eines stabilen Systems mit öffentlichen, privaten und karitativen Trägern bleiben“, findet bei den Verbänden volle Zustimmung.
Die Forderung der Beteiligung von Leistungserbringern der öffentlichen Hand, privater Unternehmen und Hilfsorganisationen gleichermaßen als stabiles Gesamtsystem, sei ein großer Fortschritt und ein bemerkenswerter Paradigmenwechsel. Man sehe sich durch die Überzeugung der mitwirkenden Parteien bestätigt, dass der Krankentransport und Rettungsdienst ohne „Die Privaten in NRW“ nicht funktioniere. Auch die Bereitschaft der Verbände zur Mitwirkung im Katastrophenschutz scheine seine Wirkung nicht verfehlt zu haben. An die Hilfsorganisationen richten die Verbände das Angebot, sich über gemeinsame Vorstellungen zu unterhalten. Dieses gelte selbstverständlich auch für die Feuerwehren.
Die Stellungnahme finden Sie hier.


Kommentare
Recht hast du. Ich habe zunächst auch geglaubt es gibt in Zukunft in NRW nur noch "Private".
Gute Zeit wünsche ich.
nachstehend der Text aus der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die nächsten 5 Jahre in NRW. Im Kontext mit der Meldung vom S+K-Verlag ist dann der Sinn für einige Leser hoffentlich wieder hergestellt:
„Um gesundheitliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein funktionierendes aufeinander abgestimmtes Rettungswesen erforderlich. Dazu soll der Rettungsdienst weiterhin mit den Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen zusammenwirken.
Durch die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes müssen daher unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben öffentliche Planung und Einsatzleitung gesichert sein, und qualifizierte Dauerarbeitsplätze, Mitbestimmung und Tarifvereinbarungen Grundlage eines stabilen Systems mit öffentlichen, privaten und karitativen Trägern bleiben. Letztere sind wegen ihrer großen Mobilisierungsfähigkeit von ehrenamtlichen, gleichwohl ausgebildeten Helferinnen und Helfern insbesondere bei Großschadensereignissen unverzichtbar.“
Die als Link aufrufbare Stellungnahme ist unser Konzept, zwischen wirtschaftlichen Interessen, einer öffentlichen Aufgabenstellung und einem bestehendem System zu einer dauerhaften Lösung der wiedersprüchlichen Interessen zu kommen. Nach unserer festen Überzeugung wird es eine dauerhafte Lösung nur geben, wenn alle Leistungserbringer bereit sind, sich an einheitlichen Vorgaben zu orientieren. Dazu wird wohl jeder der zur Zeit am Markt tätigen Leistungserbringer eigene Positionen zu Diskussion stellen müssen.
Udo Pokowietz
2. stellvertretender Vorsitzender
upokowietz@upr-nrw.de
Was auf den Einsatzfahrzeugen nach einer Novelle des Gesetzes stehen wird, ist dann sicherlich von den dann bestehenden Verträgen abhängig. Wenn Sie unsere Stellungnahme zur Novelle gelesen haben, dann werden sie festgestellt haben, dass wir unsere Unabhängigkeit in der Notfallrettung durchaus zur Diskussion gestellt haben.
Udo Pokowietz
2. stellvertretender Vorsitzender
upokowietz@upr-nrw.de
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, fällt dann auch die im RettG NRW verankerte und meiner Meinung nach nicht (mehr) zeitgemäße Bevorzugung der Hilfsorganisationen weg, oder?
Willkommen im 21. Jahrhundert, liebe Landesregierung.