Im Verfahren um Nachprüfung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen in mehreren Rettungswachen im Stadtgebiet von Hildesheim hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle in seiner gestrigen Entscheidung über das zweite Los die sofortige Beschwerde der Johanniter gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 26. August 2011 zurückgewiesen (Aktenzeichen: 13 Verg 6/11). Der Vergabesenat hat entschieden, dass die Rügen der Antragstellerin unbegründet seien. Dies betrifft den Vorwurf, dass der Preis der erfolgreichen Bieterin unangemessen niedrig sei, dass das eigene Konzept der Antragstellerin zu schlecht bewertet und die Vergabeentscheidung durch den unzuständigen Verwaltungsausschuss anstelle des Rats getroffen worden sei.
Der Senat ist in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Auftraggeber nur dann Anlass habe, die Höhe eines Preises auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen, wenn der Abstand zum nächst höheren Angebot die Schwelle von 20% übersteige. Diese Schwelle sei hier bei weitem nicht erreicht und die Auftraggeberin habe dies auch hinreichend dokumentiert. Von der Entscheidung über die Angemessenheit der Preisgestaltung hänge, so der Senat, auch die Entscheidung über die Bewertung der Konzepte zusammen, so dass auch die zweite Rüge unbegründet sei.
Schließlich habe der Verwaltungsausschuss nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung auch als zuständiges Gremium über die Vergabe entscheiden dürfen. Der Rat der Stadt Hildesheim habe mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2011 eine hinreichende Grundsatzentscheidung über die hier in Frage stehenden Haushaltsmittel für Rettungsdienstleistungen getroffen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Stadt Hildesheim darf den Zuschlag nunmehr an die ausgewählten Bieter erteilen.
Der Regionalvorstand der Johanniter, Steffen Bahr, zu der Entscheidung: „Wir sind sehr enttäuscht über das heutige Urteil des OLG. Vor zwei Wochen teilte der Vorsitzende Richter des OLG in der mündlichen Verhandlung mit, dass nach aktuellem Beratungsstand in der Stadt Hildesheim das falsche Gremium entschieden hat. Warum das Gericht trotz dieser Feststellungen und Aussagen so entschieden hat, ist für uns ein Rätsel und auch nicht nachvollziehbar.“ Und weiter: „Aus dem Beschluss des OLG geht hervor, dass der durch die Johanniter gerügte Punkt der ermessensfehlerhaften Konzeptbewertung bei der Urteilsfindung zu Los 2 der Stadt Hildesheim inhaltlich nicht überprüft wurde. Wir gehen aber davon aus, dass dies im nächsten Verfahren im Los 1 der Stadt am 9. Dezember vor dem OLG behandelt werden wird.“


Kommentare
gibt es eigentlich Beispiele für Vergabeverfahren im Rettungsdienst ohne späteres Hauen und Stechen?
Vergabefreien kommunalen Gruß von Jan
Jupp, das macht nun definitv keinen Sinn. Alles in kommunaler Hand wäre ok. Alles in einer Hand nicht.
Udo, meinst Du Köln die I. oder Köln die II. Ausschreibung?
dann hätten wir ja ein geschätztes Verhältnis von so ca. 30:1 Stress:Stressless?
Schade um das ganze vor Gericht verblasene kommunale und auch private Geld. Hätten man dafür nicht viele gute Dinge für diverse Notfallpatienten tun können?
Egal wie man es dreht und wendet, die EU ist schuld an Arbeitslosigkeit und Dumping Löhnen, nicht die Privat oder HiOrg. Egal wie populistisch es klingt oder ist, leider ist etwas wahres dran.
Eigentlich bin ich ja Fan unserer Staatengemeinschaft, soll sie doch Frieden und Wohlstand sichern nur macht die EU gerade das mit ihrer Bürokratie und unsinnigen Gesetzen, an die sich in voller Gänze eh nur die Deutschen halten, kaputt.
Es fängt beim Führerschein an, geht über Gurken und Bananen und endet bei dämlichen Ausschreibungsverfahren.
Rettungsdienst ist nun einmal kein Hoch- oder Tiefbau, Krankenhäuser und Arztpraxen müssen ja auch nicht alle 4 Jahre Ausgeschrieben werden.
Es gibt nicht eine Positiv verlaufende Ausschreibung, auch nicht in Köln. Dort scheiterte sie zunächst aus den immer und überall gleichen Gründen und wurde dahingehend zu 100% auf Preis abgeändert, per Gerichtsbeschluss.
Und das ist die Wahrheit überall wo Ausgeschrieben wird: Preis Preis Preis... Qualität zählt nirgends und wird mit keiner Ausschreibung verbessert, die Möchtegern Zertifizierungen sind auch das Papier nicht wert worauf sie beurkundet sind. Mit Qualität im Rettungsdienst, also der Verbesserung der Patientenversorgung, hat das nichts zu tun nur damit das ich weiß wenn der Anspitzer weg ist woher ich einen neuen bekomme.
Wer sich im 4 Jahresrhythmus auf Ausschreibungen bewirbt will Geld verdienen, Qualität kann in dieser kurzen Zeit gar nicht geschaffen werden. Alle 4 Jahre von Null anfangen, toll!
Und die staatliche Aufsicht hat in diesen 4 Jahren ganz andere Dinge zu tun als die Qualität der Auftragsgewinner zu kontrollieren.
Diese müssen nämlich zusehen das die nächste Ausschreibung so vorbereitet wird das sie nicht wieder um ein Jahr durch Klagen, Nachverhandlungen und Verfahrensänderungen verzögert wird.
Jeder das das nicht glaubt oder einsieht ist selber schuld, entweder naiv oder will Profit aus der ausschreiberei erzielen. Aber an einem "gesunden" Rettungsdienst mit motivierten Mitarbeitern und einem tollen Bild in der Öffentlichkeit haben diese Menschen kein Interesse.