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Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern im Landtag

23.01.2015, 11:40 Uhr

Ausschuss schlägt einige Änderungen vor

Am 28. und 29. Januar 2015 steht der Entwurf des Rettungsdienstgesetzes auf der Tagesordnung der Landtagssitzungen in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/3324). In einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales dazu heißt es, dass die Kosten für die Ausbildung von Notfallsanitätern als Kosten des Rettungsdienstes behandelt werden sollen. Ferner soll die Hilfsfrist mit der Alarmierung jedes Rettungsmittels beginnen. Der neue Passus soll lauten: „Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum von der Alarmierung eines Rettungsmittels durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen am Notfallort. Es ist vorzusehen, dass ein an einer Straße gelegener Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten (Hilfsfrist) erreicht werden kann.“ Weitere Änderungen des Gesetzentwurfs betreffen die Abschaffung der Sondergebiete, die Regelungen zur Hygiene beim Transport von Personen mit Infektionskrankheiten sowie die Aufnahme der Wasserrettung im Gesetz.

Der Ausschuss empfiehlt zudem, die Rettungsdienstleistungen künftig für maximal zehn Jahre zu vergeben. Im ersten Referentenentwurf war noch von einer maximalen Befristung von fünf Jahren die Rede, der Gesetzentwurf sah eine Befristung von sieben Jahren vor. Die Verlängerung, so heißt es in dem Schreiben, diene „der Planungssicherheit und der kontinuierlichen Auftragserfüllung“. Außerdem sehen die Beschlüsse des Ausschusses eine gesetzliche Verpflichtung des Landes vor, auf eine an den einschlägigen Tarifen orientierte Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken.

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