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Rettungssanitäter fuhr mit Chef auf der Motorhaube

25.02.2014, 13:18 Uhr

Geldstrafe und Fahrverbot für BRK-Mitarbeiter

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet heute über einen kuriosen Streit zwischen einem Rettungssanitäter des BRK und seinem Vorgesetzten, der am Montag vor Gericht endete. Im April 2013 sei es in der Tiefgarage des Münchener Roten Kreuzes zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gekommen, weil der Rettungssanitäter sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt hatte, der für Einsatzfahrzeug vorgesehen ist. Er wollte frühzeitig zu seiner damals hochschwangeren Frau kommen. Sein Vorgesetzter wollte ihn dafür rügen. Als der Rettungssanitäter die Autotür verriegelte und das Parkhaus verlassen wollte, habe sich sein Chef vor die Lichtschranke gestellt und wollte das Fahrzeug stoppen. Nach seiner Aussage habe der Fahrer daraufhin Gas gegeben. Der Rettungssanitäter stellte den Fall anders dar: Der Vorgesetzte sei ihm auf die Motorhaube gesprungen. Fest steht, dass der 44-jährige Angestellte daraufhin mindestens 25 m die Rampe der Tiefgarage hochgefahren ist und kurz vor der Ausfahrt abbremste. Sein Chef ist dabei vom Fahrzeug gerollt und hat sich leicht verletzt.

Laut „Süddeutsche“ liegen die Gründe für den Vorfall wohl tiefer. Sowohl der wegen des Vorfalls angeklagte Rettungssanitäter als auch andere Mitarbeiter beschreiben den Vorgesetzten als äußerst aggressiv. Er habe Untergebene massiv bedrängt, mehrere Beschwerden lägen gegen ihn vor. Der Amtsrichter erwähnte das schwierige Betriebsklima auch bei der Verhandlung: „Ohne diese Vorgeschichte wäre es nicht zu dieser Tat gekommen.“ Der Rettungssanitäter wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt und erhielt ein zweimonatiges Fahrverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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