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RTH-Winde versehentlich abgesprengt

14.07.2016, 08:31 Uhr

Foto: ADAC

Zwischenfall bei „Christoph Murnau“

Wie die Online-Ausgabe von „Merkur.de“ berichtet, hat es bereits vor einiger Zeit einen ebenso einmaligen wie kuriosen Zwischenfall am ADAC-Luftrettungszentrum „Christoph Murnau“ gegeben. Im Rahmen einer Einweisung von ca. 25 Feuerwehrmännern in den Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber vom Typ H145 wurde die an der Einsatzmaschine befindliche Seilwinde zur Durchführung spezieller Einsatzverfahren, z.B. im Gebirge, unwegsamen Gelände und über Gewässern, versehentlich abgesprengt. Die Absprengung der Rettungswinde ist die absolut letzte Option des Piloten, um bei schwerwiegenden Problemen während der Windenoperation den Absturz des Hubschraubers zu verhindern.

Während der Besichtigung des Hubschraubers soll ein Feuerwehrmann mit einem Stück seiner Kleidung ohne es zu bemerken die spezielle Verschlussklappe geöffnet und den Auslöser des Absprengknopfes betätigt haben, der sich darunter befindet. Im Anschluss wurde die Seilwinde mit einem Knall im Hangar abgesprengt und ging zu Boden. Das Erstaunen bei den Crew-Mitgliedern war ebenso groß wie bei den Feuerwehrmännern. Noch am gleichen Abend wurde durch Techniker der ADAC-Luftfahrttechnik (ALT), dem luftfahrttechnischen Betrieb der ADAC-Luftrettung, eine neue Winde montiert und am nächsten Tag im Flugbetrieb geprüft, sodass die Einsatzbereitschaft von „Christoph Murnau“ ohne Zeitverlust vollständig wiederhergestellt war.

Der Vorfall wurde als schwerwiegend eingestuft und der ADAC-Luftrettung in München als Betreiber des Luftfahrzeuges gemeldet, wo im Rahmen des Qualitäts- und Riskmanagements nach Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung eines solchen Zwischenfalls gesucht wurde. Eine Maßnahme ist nun, dass jeder Besucher einen eigenen Betreuer aus dem RTH-Team bekommen soll, um zu vermeiden, dass versehentlich technische oder medizinische Geräte betätigt und aktiviert werden. Laut Bewertung eines Insiders habe sich das System der Absprengung im äußersten Notfall bewährt, sodass an dem Verfahren grundsätzlich keine Zweifel bestehen. (Scholl)

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