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Stichtagsregelung im Notfallsanitätergesetz soll in wenigen Wochen gestrichen werden

30.01.2017, 14:20 Uhr

Änderungsantrag im Bundestag

Nachdem in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass der auf den Weg gebrachte Entwurf des Heil- und Hilfsmittelgesetzes im Zuge der parlamentarischen Beratung um eine Regelung ergänzt wird, mit der die sogenannte Stichtagsregelung in § 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes aufgehoben werden soll, liegt jetzt die Begründung dafür vor. Darin heißt es, dass Rettungsassistenten zum Schutz der Patienten und im Interesse der neuen Qualität des Notfallsanitäterberufes eine Nachqualifizierung durchlaufen sollen. Diese Einschätzung gelte nach wie vor. „Im Vollzug des Gesetzes zeigen sich jedoch Schwierigkeiten hinsichtlich des Umfangs an Berufserfahrung im Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten, die nach geltendem Recht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Notfallsanitätergesetzes vorgelegen haben musste.“ Zukünftig soll es daher möglich sein, dass auch nach Inkrafttreten des NotSanG erworbene Berufserfahrung berücksichtig wird.

Konkret soll die Formulierung „bei Inkrafttreten des Gesetzes“ in Satz 1 und 2 des § 32 NotSanG gestrichen werden. Dafür haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gemeinsam einen sogenannten Änderungsantrag im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes in Bundestag und Bundesrat sei in den nächsten Wochen zu rechnen, heißt es von offizieller Stelle. Das Gesetz werde einige Wochen später in Kraft treten.

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