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Telemedizin im Rettungsdienst ist kein Notarzt-Ersatz

15.02.2017, 12:44 Uhr

Foto: R. Schnelle

BAND legt „Strukturpapier“ vor

Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) hat im Januar ein „Strukturpapier“ zur gegenwärtigen Lage des Rettungsdienstes in Deutschland veröffentlicht. Darin wird u.a. vorgeschlagen, anstelle landesunterschiedlicher Hilfsfristen eine bundeseinheitliche präklinische Versorgungszeit einzuführen. Mit ihr sollen 90% der Notfälle innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist einer klinischen Versorgung in einem geeigneten Krankenhaus zugeführt werden. Darin enthalten sein sollen alle Prozesse der präklinischen Versorgung einschließlich der klinischen Schnittstelle.

Den Problemen der steigenden Einsatzzahlen, längeren Anfahrtzeiten und häufigen Nicht-Verfügbarkeit des Notarztes will die BAND mit dreierlei Maßnahmen begegnen: In den Leitstellen soll eine differenzierte Disponierung erfolgen, Notfallsanitäter sollen für die Ersttherapie nach festgelegten SOP arbeiten und der Einsatz der Luftrettung soll in dünnbesiedelten Gebieten ausgeweitet werden. Damit der Rettungsdienst nicht inadäquat in Anspruch genommen wird, sollen Integrierte Leitstellen zukünftig Zugriff auf alle Niveaus und Medien der Akut- und Notfallversorgung erhalten. Außerdem soll die Versorgung von Akutfällen in den hausärztlichen Bereich zurückgeführt werden.

Der Notarzt der Zukunft wird in dem Papier als „hochkompetenter, erfahrener Kliniker“ beschrieben, der „in erster Linie als Entscheidungsträger in komplexen Notfallsituationen und zur Durchführung notarzt-spezifischer Maßnahmen zum Einsatz kommt.“ Die Telemedizin sei keinesfalls ein Ersatz für den Einsatz des Notarztes im Rettungsdienst. Die BAND plädiert daher auch dafür, nicht von einem „Telenotarzt“ zu sprechen, sondern von „telemedizinischer Unterstützung des Rettungsdienstes“. Sie könne auch bei nicht-ärztlichen Einsätzen ohne Notarzt-Indikation verwendet werden. Es müssten aber offene Fragen der Verantwortung für die mit telemedizinischer Unterstützung eingesetzten medizintechnischen Geräte wie auch die Umsetzung der auf telemedizinischem Weg an Notfallsanitäter und Rettungsassistenten delegierten Maßnahmen geklärt werden.

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