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Telenotarzt-Dienst im Aachener Rettungsdienst

20.03.2014, 08:56 Uhr

Foto: Universitätsklinikum Aachen

Kosten in Höhe von 6 bis 7 Mio. Euro

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner gestrigen Sitzung die Implementierung des Telenotarzt-Dienstes im Rettungsdienst der Stadt Aachen beschlossen. Die Kosten für die Implementierung in Höhe von 6 bis 7 Mio. Euro werden im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt. Die Vertreter der Krankenkassen haben dem Vorhaben bereits zugestimmt. Ziele der Einführung des Telenotarzt-Dienst (TNA-D) sind neben der Qualitätssteigerung durch eine leitlinien-orientierte, algorithmen-basierte Therapie, die notärztliche Ressource im Rettungsdienst gezielter und effizienter einzusetzen und damit dem Mangel an qualifizierten Medizinern zu begegnen. Das Forschungsprojekt „TemRas“ habe hierzu die entsprechenden Anstöße geliefert, die die Krankenkassen veranlasst haben, der Einführung des Systems in den Regelrettungsdienst der Stadt Aachen aufgrund der Basis des vom Rat der Stadt Aachen verabschiedeten Rettungsdienstbedarfsplanes 2014-2018 zuzustimmen.

Beim TNA-D werden durch das Team vor Ort EKG, Pulsoxymetrie, weitere Vitalparameter sowie ggf. Videosequenzen und Fotos von der Einsatzstelle mittels einer so genannten peeqBOX in Echtzeit mit der TNA-Zentrale ausgetauscht. Der Telenotarzt kann sich ein exaktes Bild des Patienten machen, um die Rettungskräfte vor Ort durch ärztliche Beratung, Hilfe bei der Diagnose und die rechtsichere Delegation therapeutischer Maßnahmen zu unterstützen. Auf diese Weise könne insbesondere das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen eines konventionellen Notarztes überbrückt werden.

Um dem besonderen Qualitätsanspruch an den telemedizinisch unterstützten Notfalleinsatz gerecht zu werden, werden als TNA besonders erfahrene Notfallmediziner eingesetzt, die folgenden Anforderungen entsprechen: Facharzt oder Facharztstandard Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Notarztdiensterfahrung (mehr als 500 Notarzt-Einsätze), Nachweis eines zertifizierten Versorgungstandards in der Reanimationsversorgung, Nachweis eines zertifizierten Versorgungstandards in der Trauma-Versorgung sowie eine Schulung zur Qualifikation Telenotarzt. Der TNA werde zudem in besonderer Weise im Kontext regulärer Fortbildungen für Therapien gemäß aktueller Leitlinien und Empfehlungen trainiert.

Datenschutzrechtliche Belange wurden vom Datenschutzbeauftragten der Stadt Aachen bewertet. Sämtliche Vorgehensweisen und Abläufe wurden im Rahmen der vorhergehenden Forschungsprojekte in Form von Gutachten abgesichert. Die Möglichkeit zur Nachforderung eines Notarztes wird durch die Beteiligung des TNA nicht eingeschränkt. Die Entscheidung hierzu trifft der Einsatzleiter am Notfallort.

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