Gemischt hat die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di auf den neuen Entwurf des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) reagiert, der am 10. Oktober 2012 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und nun in den Bundestag geht. Positiv zu bewerten sei, dass ein Absatz eingefügt wurde, der vorschreibt, dass tarifliche und Dienstvereinbarungen im Ausbildungsvertrag enthalten sein müssen. Dies hatte Ver.di neben anderen Punkten mit Nachdruck gefordert. Zudem sei die Probezeit von sechs auf vier Monate reduziert worden. Kritisiert wird von Ver.di hingegen eine fehlende Regelung für die Finanzierung des Gesetzes sowie ein ausdrückliches Schulgeldverbot. Auch, so Ver.di in seiner Pressemitteilung, sei die „besondere Ausbildungssituation von Notfallsanitätern im Rahmen der Feuerwehrausbildung nicht berücksichtigt.“
Ganz besonders sauer stößt der Gewerkschaft ein nachträglich eingefügter Passus auf, der es ermöglichen soll, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nachträglich zu widerrufen, wenn der betreffende Rettungsdienstmitarbeiter nicht mehr zur Ausübung seines Berufes geeignet erscheint. Da eine genauere Definition dieses Begriffs fehle, „könnte beispielsweise Übergewicht oder ein schwerer Bandscheibenvorfall schon zur Aberkennung führen. Das würde eine Strafe für diejenigen bedeuten, die auf Grund der Jahre langen Arbeitsbelastungen eine angegriffene Gesundheit haben.“ Ganz besonders kritisch sieht Ver.di die Frage der Kompetenzregelung: Die Kompetenzen der Notfallsanitäter sollten „nicht individuell und nach regionalem Bedarf gestaltet werden, sondern bundeseinheitlich für alle gleich.“
Die Stellungnahme können Sie sich hier herunterladen.


Kommentare
Viele gewerkschaftliche Grüße aus dem Südwesten!
Die Frage ist: Wie lange benötigt der Notarzt zur Einsatzstelle? Auf der Nord- oder Ostsee und in den Alpen (1.500 m und höher) länger, im Ballungsraum (Frankfurt am Main, Ruhrgebiet) kürzer. Dann welche Medizin mache ich? Seenotmedizin, Alpinmedizin (1.500 m und höher), Stadtrettung, Landrettung? Und vor allem wo? Ostdeutschland (und nicht nur da) hat ein NA-Problem. Was kann ich? Was nicht? Also individuelle Notkompetenz, wer mehr kann und lernen will, darf mehr, und wer nicht lernen will, der darf halt nichts.
So, und jetzt warte ich auf unqualifizierte Meldungen.
Es geht selbstverständlich um bundeseinheitliche Regelungen im Rahmen der "Kompetenz"; die sogenannte "Notkompetenz" ist in meinen Augen totaler Blödsinn. Entweder habe ich die Kompetenz etwas zu tun, oder eben nicht. Alles andere, was unter "Notkompetenz" zu veranlassen sein könnte, wird durch das StGB geregelt, § 34 ff.
Natürlich erfordern z.B. geografische Bedingungen differenzierte Algoritmen, dies hat aber meiner Meinung nach wenig mit Kompetenz zu tun.
Ich gebe dir allerdings vollkommen Recht, die Abstufung muss natürlich an den "Ausbildungsstatus" gekoppelt sein. Das funktioniert schon seit Jahren in den verschiedensten Industrieberufen.
Viele Grüße aus der "Landrettung"
Ok dem kann ich zustimme, aber dann kann man sich das neue Gesetz sparen bzw. braucht darin keinerlei Versorgungsaufgaben für das Personal festlegen bzw. versuchen das was im RettAssG seht auf zu werten oder aufzublasen (Heilkunde etc.). Es kann alles so bleiben wie es ist, es heißt weiterhin RettAssG, es wird keine Überleitung notwendig. Nur die Ausbildung ändert sich in eine vernünftige 3 Jährige bezahlte und dem Bedarf deckende Form.
Maßnahmen werden weiter hin über die Notkompetenz des örtlichen ÄLRD geregelt als Grundlage rechtfertigender Notstand.
Damit kann ich sehr gut leben, im ernst!
@Doggi: Richtig, etwa man ist kompetent oder nicht. Jeder RettAss mit gesundem Menschenverstand wird nur so weit gehen, wie er sich sicher fühlt.
Unterschiede wird es immer geben, ob Notarzt, RettAss oder NFS. Man darf es aber wohl noch probieren, eine gleiche Qualität in die Notfallrettung zu bringen.
Ich denke nicht, dass meine Kritik an den Aussagen der Ver.di "reflexhaft" und "abgedroschen" ist. Mich stört aber, dass sie es immer wieder schafft, durch ihre Aussagen falsche Vorstellungen und Hoffnungen bei den Kolleginnen und Kollegen zu wecken, die z.B. im aktuellen Fall das Berufsgesetz überhaupt nicht imstande ist, zu erfüllen. Hier würde ich mir gerade von einer Gewerkschaft etwas mehr Objektivität wünschen. Man muss sich nicht wundern, wenn in vielen Foren und Gruppen völlig falsche Vorstellungen und Erwartungen an das Gesetz herumgeistern.
Ein einheitlicher "Kompetenzkatalog" wäre zwar wünschenswert, ist aber derzeit aufgrund der Zuständigkeiten und Organisation der Rettungsdienste schlicht nicht möglich. Das Notfallsanitätergesetz kann eine gute und solide Grundlage dafür sein, mehr aber auch nicht. Es gibt Auskunft darüber, über welche Kompetenzen ein NotSan nach seiner Ausbildung verfügt, kann deren Anwendung aber nicht regeln.
Auch der DBRD hat den Königsweg noch nicht gefunden, aber er arbeitet daran - ohne dabei falsche Hoffnungen zu schüren.