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Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zum Wiesn-Sanitätsdienst zurück

06.06.2018, 08:34 Uhr

Foto: Feuerwehr München

BRK-Qualitätsstandard war von der Stadt nicht gefordert worden

Im Konflikt um den Sanitätsdienst auf dem Münchener Oktoberfest hat die Vergabekammer Südbayern den Antrag des BRK zurückgewiesen, das Vergabeverfahren der Landeshauptstadt München nachträglich zu überprüfen. Der BRK-Kreisverband München hatte argumentiert, dass ihr Wettbewerber, das private Rettungsdienstunternehmen Aicher Ambulanz Union, für diesen Dienst nicht ausreichend qualifiziert sei. Dieser Auffassung folgte die Kammer augenscheinlich nicht. Wie die Firma Aicher in einer Pressemitteilung schreibt, soll die Kammer in der mündlichen Verhandlung am 4. Juni 2018 vielmehr festgestellt haben, dass dieser Argumentation „von Vornherein der Boden entzogen sei“. Aicher habe ferner „in realistischer Form mit Sicherheitsabschlägen“ kalkuliert. Die Ausschreibungskriterien der Stadt seien somit sachgerecht.

Zu dieser Frage hatte das BRK eigens ein Gutachten des Kölner Ingenieurbüros AntwortIng in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Rote Kreuz auf der Wiesn „einen sehr hohen Qualitätsstandard“ hatte, der aber in dieser Form von der Stadt gar nicht eingefordert worden sei. Die Münchener Tageszeitung „tz“ will zudem erfahren haben, dass das Angebot der Firma Aicher um etwa ein Drittel unter dem des BRK liege. Das Rote Kreuz hat am gestrigen Dienstag mitgeteilt, den Spruch der Vergabekammer zu akzeptieren. (POG)

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