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Wenn die Leitstelle ausfällt

21.04.2016, 14:50 Uhr

Andreas Estermeier (BRK) und Regierungsdirektor Kai Sennhenn (v.l.) (Foto: BRK)

BRK übergibt Leitfaden für den Vertretungsbetrieb an Innenministerium

Andreas Estermeier, Teamleiter der Integrierte Leitstellen und Landrettung in der BRK-Landesgeschäftsstelle München, hat am gestrigen Mittwoch den BRK-Leitfaden „Vertretungsbetrieb für Integrierte Leitstellen“ im Rahmen einer routinemäßigen Besprechung an den Regierungsdirektor im bayerischen Staatsministerium des Innern, Kai Sennhenn, übergeben. Es ist aus den Erfahrungen der Planung und Durchführung der Vertretungstests zwischen den Integrierten Leitstellen Hochfranken und Coburg (durchgeführt am 24. Juli 2014) und Oberland und Schweinfurt (durchgeführt am 11. März 2015) sowie der Vertretung der ILS Hochfranken durch die ILS Coburg während des Hardwareaustausches (1. bis 4. Dezember 2014) entstanden. Die Grundidee sieht vor, dass in Bayern jede der 26 Leitstellen einen Vertretungspartner haben muss. Ausnahmen sind München und Nürnberg, die jeweils eine eigene Redundanzleitstelle betreiben.

Für einen Vertretungsbetrieb sind sowohl organisatorische als auch technische Vorbereitungen zu treffen, z.B. Konfigurationsanpassungen und Veränderungen durch den Systemlieferanten. Außerdem müssen auch zwischen den beteiligten Leitstellen abhängig von individuellen Voraussetzungen und örtlichen Besonderheiten Vorbereitungen getroffen und Maßnahmen für einen Vertretungsbetrieb abgesprochen werden. Der Leitfaden unterscheidet dabei geplante und ungeplante Vertretungsfälle und beschreibt dabei organisatorische sowie technische Vorbereitungen, den konkreten Umschaltbetrieb, aber auch die strukturierte Rückschaltung. Aufgaben- und Checklisten runden das Dokument ab.

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