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Wie sind die Rettungsdienstschulen in NRW ausgestattet?

03.03.2017, 11:24 Uhr

Foto: J. Dommel/JUH

Kleine Anfrage im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung

Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens, auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Sommer und Daniel Düngel (Piraten) vom 25. Januar 2017 geantwortet (Drucksache 16/14319). Hintergrund der Anfrage ist die Situation der Rettungsdienstschulen im Zuge der Notfallsanitäterausbildung. Demnach fordern die Abgeordneten, in den Räumlichkeiten genug Platz für offene Gruppenarbeiten, Selbststudium, Internet-Recherchen und zielgerichtete Praxisvorbereitung in unterschiedlichen Szenarien vorzuhalten und möchten deshalb u.a. wissen, ob die Landesregierung den Schulen z.B. Mindestgrößen für Klassenräume oder die Einrichtung von zusätzlichen Praxisräumen, Bibliotheken und PC-Arbeitsräumen vorgibt. Sommer und Düngel befürchten, „dass private wie auch öffentliche Rettungsdienstschulen aus Kostengründen zu Notlösungen greifen, die nicht im Sinne der neugeschaffenen Ausbildung sind“.

Ministerin Barbara Steffens erklärt dazu, dass es derzeit keine Planungen gebe, weitergehende Empfehlungen zu formulieren, die über die Vorgaben im Notfallsanitätergesetz, Verordnungen oder Empfehlungen zu (berufs-)schulischen Standards hinausgehen. Für die Anerkennung und Überwachung von Schulen für die Notfallsanitäterausbildung seien die Bezirksregierungen zuständig. Die Ausstattung, die über das Erforderliche hinausgehe, stelle zudem ein Wettbewerbsmerkmal zwischen den jeweiligen Schulen dar.

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