<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		
		<title>S+K Verlag: Aktuelles</title>
		<link>http://www.skverlag.de/</link>
		<description>S+K Verlag. Der einzige Fachverlag für Notfallmedizin in Deutschland. Bücher, Zeitschriften und Nachrichten rund um das Thema Rettungsdienst.</description>
		<language>en</language>
		<image>
			<title>S+K Verlag: Aktuelles</title>
			<url>http://www.skverlag.de/typo3conf/ext/tt_news/ext_icon.gif</url>
			<link>http://www.skverlag.de/</link>
			<width>18</width>
			<height>16</height>
			<description>S+K Verlag. Der einzige Fachverlag für Notfallmedizin in Deutschland. Bücher, Zeitschriften und Nachrichten rund um das Thema Rettungsdienst.</description>
		</image>
		<generator>TYPO3 - get.content.right</generator>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Wed, 10 Mar 2010 14:30:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Bundesweiter Pilotstandort für 
Medizinische Task Forces eingeweiht</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=10&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2143&#38;cHash=d13fc7296148dd01b84047b68baffc39</link>
			<description>Sanitätseinrichtung für besondere katastrophenmedizinische Lagen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Rahmen einer Feierstunde hat der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Christoph Unger, vor geladenen Gästen aus der Politik, von Behörden und Hilfsorganisationen an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel heute das erste Pilotprojekt „Medizinische Task Force“ (MTF) bundesweit offiziell implementiert. Neben dem Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Boris Rhein, beschrieb der Vizepräsident des DRK-Landesverbandes Hessen, Norbert Södler, das Engagement der jeweiligen Einrichtungen. Begrüßt hatte zuvor als Hausherr der Leitende Branddirektor, Silvio Burlon die zahlreichen Gäste. Burlon zeigte sich besonders erfreut, dass mit der HLFS sein Kompetenzzentrum als Vorreiter in die Ausbildung und Projektführung eines neuen Bausteins der Gefahrenabwehr einbezogen wird. Parallel dazu ist der Aufbau der MTF 34 in der Region geplant. Krankentransportwagen nach neuestem medizinischen Standard standen Presse, Fernsehen und Publikum im Anschluss zur Besichtigung zur Verfügung.
Die MTF ist eine Sanitätseinrichtung, die aus einzelnen Fachmodulen besteht und als Einheit eine besondere katastrophenmedizinische Lage bewältigen kann. Mit ihr können Verletzte dekontaminiert, medizinisch versorgt und transportiert werden. Sie ist in der Lage, einen Behandlungsplatz für bis zu 50 Personen einzurichten und zu betreiben. Insgesamt werden 61 dieser Einheiten im Bundesgebiet flächendeckend etabliert. Die MTF ist ein Kernelement des neuen Ausstattungskonzepts des Bundes, das den Ausbau des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen wie CBRN-Gefahren (chemische (C), biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Substanzen) oder einen MANV vorsieht. (P. Stahl)
IM EINSATZ wird das Pilotprojekt in Kürze ausführlich vorstellen.]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 14:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„Retten macht Schule“ nun in 
Mecklenburg-Vorpommern</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=10&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2142&#38;cHash=20376ad1746ed25579719c66600c22a4</link>
			<description>Erste Hilfe fester Bestandteil des Lehrplans der 7. Klassen</description>
			<content:encoded><![CDATA[In Mecklenburg-Vorpommern ist als zweitem Bundesland der Startschuss für die Aktion „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung gefallen. Ziel der bundesweiten Initiative im Kampf gegen den plötzlichen Herztod ist es, alle Siebtklässler in Deutschland in Erster Hilfe auszubilden, indem dieses Thema fester Bestandteil des Lehrplans der 7. Klassen wird. „Wir wollen, dass junge Menschen selbstverständlich Erste Hilfe leisten“, sagte Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn-Steiger-Stiftung zum Auftakt. Die Ausbildung der Lehrkräfte wird unterstützt von der Universität Rostock, die das gesamte Projekt wissenschaftlich begleitet. „Wir empfehlen die flächendeckende Einführung von Wiederbelebungskursen an den Schulen als Pflichtlernstoff“, erklärte Dr. med. Gernot Rücker, Oberarzt am Klinikum der Hansestadt, „denn durch die Maßnahme könnte selbst bei vorsichtiger Schätzung eine Steigerung der Überlebensrate nach Herz-Kreislauf-Stillstand von 10 bis 20% erreicht werden.“ Begonnen hatte „Retten macht Schule“ im vergangenen November in Berlin, wo 6.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet worden waren.<br /><br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 10:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Regionsversammlung Hannover beschließt 
direkte Vergabe des Rettungsdienstes</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=10&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2141&#38;cHash=869b6ae340cf40aebffcf449c3e578f9</link>
			<description>Rechtlich deutlich größeres Risiko</description>
			<content:encoded><![CDATA[Jetzt ist es amtlich: Der Rettungsdienst in der Region Hannover – ohne die Landeshauptstadt Hannover – wird nach einem Verfahren nach §5 Nds RettG vergeben. Das hat die Regionsversammlung am gestrigen Dienstag beschlossen. Die Region Hannover wird beauftragt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2015 eine Vergabe in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren vorzubereiten. Für den Fall, dass sich die Rechtslage ändere, sei ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht zu vereinbaren. Regionspräsident Hauke Jagau hatte zuvor deutlich gemacht, dass der nun eingeschlagene Weg rechtlich gesehen ein deutlich größeres Risiko beinhaltet als eine nationale Ausschreibung.<br /><br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 08:41:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sicherer Umgang mit Sauerstoff in der Medizin</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=09&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2140&#38;cHash=dcb2dd8523d312863b1cdd64a7ab06bd</link>
			<description>Nach Zwischenfällen Sicherheitshinweise überarbeitet</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Industriegaseverband e.V. (IGV) hat auf Grund von verschiedenen Zwischenfällen einen Sicherheitshinweis zum sicheren Umgang mit Sauerstoff im medizinischen Bereich überarbeitet und auf seiner <link http://www.industriegaseverband.de/ - external-link-new-window "Opens external link in new window">Website</link> veröffentlicht. Darin wird der richtige Umgang mit Sauerstoff und den Geräten für dessen Einsatz erläutert. Zusätzlich zu diesem Sicherheitshinweis sind auf der IGV-Website zwei Informationen zu finden, die über die sichere häusliche Versorgung von Patienten mit verflüssigtem oder gasförmigem Sauerstoff aufklären.
Bereits ab einem Sauerstoffgehalt von 23% in der Luft ist dessen oxidierende, d.h. brandunterstützende Wirkung deutlich zunehmend. Sie steigt beim Einsatz von reinem Sauerstoffgas noch erheblich. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass beim Umgang mit Sauerstoff das medizinische Personal besonders vorsichtig ist, um eine Anreicherung des Gases in der unmittelbaren Umgebung von Personen und auch in deren Kleidung zu verhindern.]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 12:27:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Stellung beziehen auf www.skverlag.de</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=08&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2139&#38;cHash=019a32c44ce63c260cc9f647222760b2</link>
			<description>Kommentierfunktion wird außerordentlich gut angenommen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Dass Sie die Meldungen auf www.skverlag.de seit kurzem kommentieren können, haben Sie ja bereits bemerkt. Auch in unserem Newsletter haben wir bereits darauf hingewiesen (Sie kennen unseren Newsletter noch nicht? Dann wird’s aber Zeit. Einfach <link s-k-verlag/newsletter.html - external-link-new-window "Opens external link in new window">hier</link> klicken). Und die Anmerkungen unter unseren neuesten Meldungen zeigen uns, dass Sie die Kommentar-Funktion auch zu schätzen wissen. Uns begeistert dabei nicht nur die Vielzahl der inzwischen eingegangenen Anmerkungen, sondern sowohl deren durchweg hohe fachliche Qualität als auch der sachlich vorgetragene Stil, in dem sie verfasst sind. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen!
Um Sie künftig auf dem aktuellen Diskussionsstand zu halten, informieren wir Sie ab heute bereits auf unserer Startseite über die neuesten fünf Kommentare. Damit Sie immer im Bilde sind, worüber im Rettungsdienst gesprochen und diskutiert wird.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 16:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Klage gegen Rettungsdienstprivileg
der Hilfsorganisationen in Bayern</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=08&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2138&#38;cHash=8ccd24d0b5f59d3601fe5f9fa6bd18a9</link>
			<description>„Nicht nachvollziehbare Bevorzugung und willkürliche Ungleichbehandlung“</description>
			<content:encoded><![CDATA[MKT Krankentransport Schmitt/Obermeier OHG hat Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht erhoben. Nach Auffassung der Münchener Firma ist die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen nach Art. 13 BayRDG verfassungswidrig und verstößt zudem gegen das Recht der europäischen Union. MKT trägt vor, dass das nicht mehr zeitgemäße Hilfsorganisationenprivileg gegen Europarecht, die Berufs- und Wettbewerbsfreiheit, das Willkürverbot, das Rechtsstaatsprinzip und die Eigentumsgarantie der Bayerischen Verfassung verstößt. Das für Hilfsorganisationen geschaffene Monopol wirkt nach Meinung der Klägerin als objektive Berufszulassungsschranke, ohne dass dieser Grundrechtseingriff in geeigneter und verhältnismäßiger Weise der Abwehr schwerwiegender Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt wäre. Des Weiteren wird gerügt, dass das Rettungsdienstprivileg nicht kompetenzgemäß erlassen wurde, da sowohl Europäisches Gemeinschaftsrecht als auch Bundesrecht der Begründung eines staatlichen Monopols entgegenstehen. Das Monopol der Hilfsorganisationen ist im Verhältnis zu gewerblichen Unternehmen eine nicht nachvollziehbare Bevorzugung und damit eine willkürliche Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist, da Hilfsorganisationen heutzutage genauso insolvenzgefährdet sind, wie jedes andere Unternehmen auch. Von einem dauerhaften Bestand ist in den heutigen unsicheren Zeiten nicht mehr auszugehen.&nbsp; Die angefochtenen Normen des BayRDG stehen zum Gemeinschaftsrecht nicht nur offensichtlichen Widerspruch, sondern sind auch inhaltlich und nach ihrem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in unsere Rechtsordnung zu werten. Die ungerechtfertigte Bevorzugung der Hilfsorganisationen hat erdrosselnde Wirkung und tastet das Eigentumsrecht in konkurrierende Unternehmen in seinem Wesensgehalt an.
Die Angelegenheit hat nunmehr die gebührende Aufmerksamkeit erfahren. Der Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtages hat sich mit der Klage befasst und beschlossen, dass sich der Landtag sich am Verfahren beteiligt (Drucksache 16/4020 v. 4. März 2010). Alle Fraktionen im Landtag haben – mit Enthaltung der FDP – für eine Antragsabweisung gestimmt. Zum Vertreter des Landtags wurde der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt.
Dr. Christian Braun, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der eine Vielzahl von einschlägigen Verfahren betreut und die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 1. Dezember 2008 (X ZB 31/08) erzielt hat, spricht von einer Koalition der Verweigerer im Bayerischen Landtag. Alle wollen die Vorteile von Europa, aber bitte nicht vor Ort und schon gar nicht wenn es traditionelle bayerische Gewohnheiten betrifft, so Braun.]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 10:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Karambolage der Einsatzwagen in Westfalen</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=08&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2137&#38;cHash=5a3d6d7c5b82a802a2bffd5405b4d91e</link>
			<description>Drei Fahrzeuge rutschen auf Anfahrt ineinander</description>
			<content:encoded><![CDATA[Zu einem Verkehrsunfall der etwas anderen Art, kam es am Freitagabend in Ascheloh zwischen Halle und Werther. Hinter einer Bergkuppe kam es zu einem Unfall mit 11 Pkw. Da auf Grund der ersten Meldung von eingeklemmten Personen ausgegangen werden musste, wurden Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst alarmiert. Als erstes traf der Rüstwagen des Löschzuges Halle an der Einsatztelle ein. Dieser kam rechtzeitig vor den verunfallten Pkw zum Stehen. Weniger Glück hatte da das NEF. Als es über die Bergkuppe fuhr, kam es nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand. Der Fahrer peilte die linke Leitplanke an, um nicht frontal in die verunfallten Pkw zu fahren. Das NEF prallte mit der Leitplanke und einem verunfallten Pkw zusammen. 
Der kurze Zeit nachfolgende RTW hatte ebenfalls kein Glück. Der Fahrer versuchte noch zu bremsen, fuhr dann aber frontal in das querstehende NEF. Ein zweiter RTW, der ebenfalls zur Einsatzstelle unterwegs war, rutschte dann auch noch auf die Einsatzstelle zu und kollidierte mit dem vor ihm eingetroffenen RTW. Alle drei Rettungsfahrzeuge wurden schwer beschädigt. Die auf dem Weg zur Einsatzstelle befindlichen Feuerwehrfahrzeuge blieben vor der Bergkuppe stehen, um nicht in die Einsatzstelle zu rutschen. Die gute Nachricht ist, dass bei dem gesamten Massenunfall keine Person ernsthaft verletzt wurde.<br /><br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 09:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Landkreis Oder-Spree kommunalisiert
Rettungsdienst</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=05&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2136&#38;cHash=92ccdfd454ed03de99b2967c5d2f3c58</link>
			<description>Absage an DRK und Johanniter</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landkreis Oder-Spree in Brandenburg schreibt den Rettungsdienst künftig nicht mehr aus, sondern will eine eigene Tochtergesellschaft mit eigenem Personal gründen. Die zum Jahresende auslaufenden Verträge mit dem DRK Märkisch Oder-Spree und der Johanniter Unfallhilfe werden nicht verlängert. Seit 1990 haben die beiden Hilfsorganisationen die Dienstleistung mit rund 140 Mitarbeitern ausgeführt.
Mit der Kommunalisierung des Rettungsdienstes will sich die Verwaltung den Aufwand einer europaweiten Ausschreibung sparen. Die jetzigen Mitarbeiter des DRK und der Johanniter dürfen hoffen, vom Kreis neu eingestellt zu werden. Möglich ist aber auch, dass der Kreis einen Eigenbetrieb bildet. Hier kann allerdings kann kein billigerer Haustarif greifen. Sowohl die AG der Krankenkassen als auch das DRK Märkisch Oder-Spree haben sich in Briefen an den Landrat gegen die Kommunalisierung des Rettungsdienstes gewandt. Der Kreistag soll am 24. März die Kommunalisierung des Rettungsdienstes beschließen, in einer Sondersitzung soll dann über Eigenbetrieb oder eine Tochter-Gesellschaft entschieden werden.]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 13:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neubeschaffung nach 281.000 km</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=04&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2130&#38;cHash=49757b537e4fc58d8117bca1db39a470</link>
			<description>NEF und zwei RTW für Westerstede</description>
			<content:encoded><![CDATA[Drei neue Fahrzeuge stellte die Rettungsdienst Ammerland GmbH (Landkreis Ammerland/Niedersachsen) in Dienst. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um ein neues Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und zwei Rettungswagen (RTW). Das Notarzteinsatzfahrzeug ist ein Audi Q5 mit einer Leistung von 125 kW (170 PS). Es ist ausgestattet mit einem Beatmungsgerät Weinmann Medumat Standard a, einem EKG/Defi Corpuls 08/16 und den sonst üblichen Gerätschaften. Der Audi Q5 ersetzt ein NEF, das im August 2005 angeschafft wurde und heute einen Kilometerstand von rund 281.000 km aufweist.
Weiterhin wurden zwei Rettungswagen (RTW) ersetzt. Bei den Neufahrzeugen handelt es sich um baugleiche Sprinter 315 CDI mit Automatikgetriebe. Die Fahrzeuge verfügen über eine Motorleistung von 110 kW. Auch diese Fahrzeuge verfügen nach der entsprechenden gesetzlichen Vorschrift und der dazugehörigen Euronorm über ein Beatmungsgerät, einen EKG/Defibrillator, Material zur Lagerung und Ruhigstellung und viele andere Gerätschaften zur Versorgung von Patienten. Alle Fahrzeuge werden in der Lehrrettungswache Westerstede eingesetzt.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 08:59:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kein Ehrenamt im Rettungsdienst des Kreises
Warendorf?</title>
			<link>http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2010&#38;tx_ttnews%5Bmonth%5D=03&#38;tx_ttnews%5Bday%5D=03&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=2129&#38;cHash=0294097e2cef4b765293ab6b41f4f71f</link>
			<description>Mehr Arbeit für deutlich weniger Geld</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Kreis Warendorf hat ehrenamtliche Tätigkeiten neu bewertet und wird künftig lediglich eine Verpflegungskostenpauschale, eine Pauschale für allgemeine vorbereitende Tätigkeiten sowie eine als Wegstreckenentschädigung bezahlen. Dies bedeutet, dass ehrenamtliche Helfer künftig kaum noch Geld für ihre Einsätze bekommen. Bisher haben auch die im Rettungsdienst Tätigkeiten einen Stundenlohn von 3,30 Euro erhalten. Zudem verlangt der Kreis Warendorf künftig, dass ehreamtliche Helfer mindestens 168 Stunden im Jahr erbringen. Mehr Arbeit für deutlich weniger Geld also.
Das Kreisordnungsamt Warendorf beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der die wöchentliche Höchstarbeitszeit für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer auf 48 Stunden festgesetzt hat. Eine darüber hinausgehende nebenberufliche abhängige Tätigkeit sei nicht mehr zulässig. Erlaubt sei jedoch eine Tätigkeit im reinen Ehrenamt. Der Kreis Warendorf hat die Ehrenamtlichen im Rettungsdienst bisher rechtlich als „geringfügig Beschäftigte“ betrachtet. Dies ist nun nicht mehr möglich, eine Vergütung pro Stunde nicht mehr zulässig. Jährliche Aufwendungspauschalen in unterschiedlicher Höhe sowie ein Verpflegungsaufwand können jedoch weiterhin gezahlt werden.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Aktuelles</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 12:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
</rss>