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<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"><channel><title>S+K Verlag: Aktuelles</title><link>http://www.skverlag.de/</link><description>S+K Verlag. Der einzige Fachverlag für Notfallmedizin in Deutschland. Bücher, Zeitschriften und Nachrichten rund um das Thema Rettungsdienst.</description><language>en</language><image><title>S+K Verlag: Aktuelles</title><url>http://www.skverlag.de/typo3conf/ext/tt_news/ext_icon.gif</url><link>http://www.skverlag.de/</link><width>18</width><height>16</height><description>S+K Verlag. Der einzige Fachverlag für Notfallmedizin in Deutschland. Bücher, Zeitschriften und Nachrichten rund um das Thema Rettungsdienst.</description></image><generator>TYPO3 - get.content.right</generator><docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs><lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 08:56:00 +0100</lastBuildDate><item><title>AOK Baden-Württemberg fordert weniger Leitstellen</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/aok-baden-wuerttemberg-fordert-weniger-leitstellen.html</link><description>Reduzierung von 34 auf 8</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/f16a3b025e.jpg" hspace="5" align="left" />„Eine Reform zur Bündelung der Leitstellen, wie sie jetzt für die Polizei vorliegt, fordern wir seit Jahren auch für die Organisation des Rettungsdienstes und der Feuerwehr“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg am Donnerstag aus Anlass des 8. Stuttgarter Intensivkongresses. Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte am 25. Januar 2012 in Stuttgart die Eckpunkte der Polizeireform vorgestellt, wonach es in Baden-Württemberg künftig nur noch 12 regionale anstatt 41 Leitstellen geben soll. „Acht Integrierte Leitstellen wären für die Organisation des Rettungsdienstes landesweit die richtige Größenordnung“, betonte Hermann.&nbsp;Laut AOK Baden-Württemberg bestehen in Baden-Württemberg derzeit 34 Rettungsleitstellen ohne gegenseitige Vernetzung. Durch eine Bündelung und Verknüpfung von Leitstellen könnte das Personal effektiver eingesetzt werden und die neuen Leitstellen wären ökonomischer. „Allein die Kosten für die geplante Einführung des Digitalfunks würden sich auf rund 30 Mio. Euro belaufen, wenn wir die aktuellen Strukturen beibehalten. Dieser Investitionsaufwand könnte gedrittelt und besser in die Versorgung investiert werden. Wir müssen uns also wirklich fragen, ob wir solche Summen in eine Struktur investieren, die absolut nicht zukunftsfähig ist“, so Hermann.Eine Bündelung der Leitstellen würde laut AOK Baden-Württemberg aber auch deutliche Vorteile in den Notfall-Situationen bringen. Durch mehr Personal in der anrufaufnehmenden Leitstelle könnten die Einsätze auch bei stärkerem Einsatzaufkommen schneller vermittelt und dadurch die Eintreffzeiten verkürzt werden. Hinzu komme, dass die Disponenten landesweiten Zugriff auf alle freien Kapazitäten hätten und so weitere Zeit für Anfahrtswege und Wartezeiten eingespart werden könne. Durch die Vernetzung der Leitstellen untereinander wäre weiterhin ein geordneter Ablauf im unwahrscheinlichen Fall eines technischen Ausfalls einer Leitstelle besser als heute gesichert.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Fri, 03 Feb 2012 08:56:00 +0100</pubDate><enclosure url="http://www.skverlag.de/uploads/media/leitstelle_07.jpg" length ="79012" type="image/jpeg" /></item><item><title>Selbstschutz für MKT-Mitarbeiter</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/selbstschutz-fuer-mkt-mitarbeiter.html</link><description>Einsatzkräfte auf tätliche Angriffe vorbereitet</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/99196d1352.jpg" hspace="5" align="left" />Um dem Problem Gewalt im Einsatz zu begegnen, schult MKT ab 2012 seine Mitarbeiter im Rettungsdienst. In Kooperation mit der Ausbildungsakademie für Sicherheit in Waldmünchen wurde ein vielschichtiges Fortbildungskonzept erarbeitet, das neben Maßnahmen zur Deeskalation in brenzligen Situationen besonders den Selbstschutz der Einsatzkräfte in den Mittelpunkt stellt. Über die Ausbildungsakademie stehen erfahrene Sicherheitsexperten von Polizei und Bundeswehr zur Verfügung, die den Teilnehmenden in Theorie und Praxis wichtige Fähigkeiten im Umgang mit Gefährdungssituationen im Einsatzgeschehen vermitteln. Dazu werden explizit Einsatzsituationen in Wohnungen und Einsatzfahrzeugen simuliert und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.&nbsp;Auch MKT verzeichnete in den letzten Monaten eine Zunahme von Vandalismus sowie Anfeindungen gegenüber Rettungsdienstpersonal, die sich nicht nur durch verbale Gewalt oder Behinderung der Einsatzkräfte äußern, sondern auch immer wieder durch körperliche Übergriffe.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Thu, 02 Feb 2012 15:56:00 +0100</pubDate><enclosure url="http://www.skverlag.de/uploads/media/mkt-gewalt1.jpg" length ="82034" type="image/jpeg" /></item><item><title>Symposium zum Rettungsdienst-Recht</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/symposium-zum-rettungsdienst-recht.html</link><description>Veranstaltung an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/a950a6f6f6.jpg" hspace="5" align="left" />Die Arbeitsgemeinschaft RettungsdienstRecht richtet am Samstag, dem 16. Juni 2012, gemeinsam mit dem „Dr. med. Micheline Radzyner – Institut für Rechtsfragen der Medizin“ an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf das 1. Symposium RettungsdienstRecht aus. Das Symposium steht unter dem Titel „Schnittstellen im Rettungsdienst“. Juristen, Rettungsdienstlern und Ärzten soll ein buntes, abwechslungsreiches Programm geboten werden.&nbsp;Thematisch wird es u.a. um die Abgrenzung zwischen qualifiziertem und nicht qualifiziertem Krankentransport, um Überlegungen zur Einbeziehung des Rettungsdienstes in das SGB V, die vieldiskutierte Gewalt gegen Rettungskräfte sowie die Möglichkeiten und Grenzen telemedizinischer Delegation gehen. Zu den Referenten zählen der Dortmunder Rechtsanwalt Jörg Müssig, die Dipl.-Soz.-Wiss. Julia Schmidt (wissenschaftliche Mitarbeiterin, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Bochum; war diese Woche in der Sendung „<link record:tt_news:3194 - internal-link>Report München</link>“ zu sehen), Asarnush Rashid vom FZI Forschungszentrum für Informatik in Karlsruhe und Uwe Kippnich vom Bayerischen Roten Kreuz.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:40:00 +0100</pubDate><enclosure url="http://www.skverlag.de/uploads/media/ag-rettrecht.jpg" length ="135840" type="image/jpeg" /></item><item><title>„Report München“ über Gewalt gegen Einsatzkräfte</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/report-muenchen-ueber-gewalt-gegen-einsatzkraefte.html</link><description>RETTUNGSDIENST-Themenheft zum Nachlesen</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/3405582676.jpg" hspace="5" align="left" />Das Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte (mehr dazu in der RETTUNGSDIENST-Ausgabe August 2011) zieht in den Medien immer größere Kreise. Gestern zeigte die ARD-Sendung „<link http://bit.ly/ymbDAN - external-link-new-window "Opens external link in new window">Report München</link>“ einen rund 6.30 Minuten langen Beitrag der Autoren Oliver Bendixen und Pia Dangelmayer. Gezeigt wurden u.a. Fälle aus Ludwigsburg, Puchheim, Nürnberg und Freising, in denen die Rettungsdienst-Mitarbeiter angegriffen wurden. Sie schildern in dem Beitrag ihre Eindrücke dieser Einsätze.&nbsp;„Report München“ geht auch auf die aktuellen Studien zu diesem Thema ein und sprach mit Julia Schmidt von der Ruhr-Universität Bochum. Sie betont, dass die Einsatzkräfte ihre Ausbildung als nicht praxisnah empfinden, nicht gut auf konfliktträchtige Situationen vorbereitet werden und dass die Fortbildungen in dem Bereich auch unzulänglich seien.&nbsp;Auf ihrem Schreibtisch lag auch die RETTUNGSDIENST-Ausgabe August 2011. Wer sich dafür besonders interessiert, dem kann geholfen werden:&nbsp;<link 510 - internal-link "Opens internal link in current window">Hier</link>&nbsp;finden Sie das gesamte Heft zum Durchblättern.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Wed, 01 Feb 2012 11:22:00 +0100</pubDate><enclosure url="http://www.skverlag.de/uploads/media/report-muenchen.jpg" length ="69166" type="image/jpeg" /></item><item><title>Gesundheitliche Schädigung durch Martinshörner?</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/gesundheitliche-schaedigung-durch-martinshoerner.html</link><description>Petition zur Lautstärkebegrenzung für Einsatzfahrzeuge</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/93971470d5.jpg" hspace="5" align="left" />Noch bis zum 22. Februar 2012 kann, wer es für richtig hält, eine&nbsp;<link http://bit.ly/w9QJbc - external-link-new-window "Opens external link in new window">Petition</link>&nbsp;beim Deutschen Bundestag mitzeichnen, die zum Ziel hat, den nächtlichen Einsatz von Martinshörnern per Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuschränken. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr soll die Lautstärke auf 80 dB (A) begrenzt werden. Dafür soll § 55 Abs. 3 StVZO ergänzt werden.In der Begründung der von einem Martin Weiland eingereichten Petition heißt es: „Die gesundheitliche Schädigung durch Schallzeichen (Martinshörner) von Einsatzfahrzeugen darf nicht länger hingenommen werden. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die längst überfällige gesetzliche Änderung herbeizuführen. Die vorgeschlagene Begrenzung der Lautstärke auf 105 dB (A) tagsüber und 80 db (A) nachts, jeweils gemessen in 7 m Entfernung, sichert ausreichend die Durchsetzung der Vorfahrt für Einsatzfahrzeuge. Unter Abwägung der Rechtsgüter ist es nicht vertretbar, dass Einsatzfahrzeuge die Gesundheit von Menschen erheblich schädigen.“ Die&nbsp;<link http://bit.ly/yz6qVV - external-link-new-window "Opens external link in new window">Kommentarfunktion</link>&nbsp;der Petitionsseite wird bereits ausgiebig genutzt.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Wed, 01 Feb 2012 09:53:00 +0100</pubDate><enclosure url="http://www.skverlag.de/uploads/media/notarzt-einsatz.jpg" length ="81406" type="image/jpeg" /></item><item><title>Triage mit ALARM</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/triage-mit-alarm.html</link><description>Datenerfassungskonzept für Großeinsätze</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/6b6deddca7.jpg" hspace="5" align="left" />Bei großen Unfällen gestaltet sich die Versorgung der Verletzten aufgrund von Zeitmangel und unpräzisen Informationen oft schwierig. Das DAI-Labor der Technischen Universität (TU) Berlin hat sich an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung von Februar 2009 bis Juli 2012 geförderten Projekt ALARM beteiligt, um ein übergreifendes Konzept zur elektronischen Datenerfassung und Nutzung in Unfallsituationen zu entwickeln. Die „Adaptive Lösungsplattform zur Aktiven technischen Unterstützung beim Retten von Menschenleben“ (ALARM) bietet nun für Großschadensereignisse eine elektronische Dokumentation der Informationen und deren Transfer an. Am 25. Januar 2012 besuchten zur Präsentation des ALARM-Projektes die Feuerwache Berlin Tiergarten (v.r.n.l.): Frau Bundesministerin Schavan (BMBF), Frau Kaczmarek (BF), Herr Schultz (Telemedizincentrum Charité) und Herr Gräfling (BF).Jeder einzelne Prozessschritt, beginnend mit der Sichtung der Patienten über die ärztliche Einstufung nach dem Verletzungsgrad, die Behandlung und die Zuweisung in die Zielklinik, der Abtransport in die Klinik sowie Ressourcensteuerung wird digital aufgezeichnet. Über Tablet-PCs oder PDA werden die Daten erfasst und zusätzlich auf einem Armband mit RFID-Chip am Patienten gespeichert. Auf eine lokale Plattform werden die Daten übertragen und dort findet die Speicherung, Aufbereitung und Verteilung der eingegangenen Daten statt. Die Nutzbarkeit des Systems wurde in einer real nachgestellten Zugentgleisung mit 35 Verletzten evaluiert. An dem Projekt sind neben dem DAI-Labor der TU Berlin die Berliner Feuerwehr, die Charité Universitätsmedizin Berlin, die Condat AG, die private psychiatrische Klinik Dr. med. Kurt Frontheim GmbH, die HiSolutions AG und die TSI Telematic Solutions International GmbH beteiligt.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:44:00 +0100</pubDate></item><item><title>Luftrettung in Magdeburg</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/luftrettung-in-magdeburg.html</link><description>Zuschlag für DRF Luftrettung für weitere 6 Jahre</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/1e5c46a4ec.jpg" hspace="5" align="left" />Seit dem Jahr 2006 wird die Luftrettungsstation in Magdeburg durch die DRF Luftrettung betrieben. Dies wird sie auch in den kommenden sechs Jahren tun. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hatte im November 2011 eine europaweite Neuausschreibung der Hubschrauberstation durchgeführt und schließlich erhielt die DRF Luftrettung&nbsp; aufgrund des wirtschaftlichsten Angebotes den Zuschlag. Darüber informierte heute das Ministerium.Der Magdeburger Rettungshubschrauber „Christoph 36“ wird in der Notfallrettung als schneller Notarztzubringer alarmiert. Darüber hinaus wird er für den dringenden Transport von Intensivpatienten zwischen Kliniken eingesetzt. Der mit Pilot, Notarzt und Rettungsassistent besetzte Hubschrauber ist mit allen medizintechnischen Geräten ausgestattet, die für eine optimale Patientenbetreuung notwendig sind. Im vergangenen Jahr führte „Christoph 36“ 1.408 Einsätze durch, darunter 1.377 Notfälle und 31 Intensivtransporte.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Fri, 27 Jan 2012 15:28:00 +0100</pubDate></item><item><title>Faktenwissen und technische Fertigkeiten sind nicht alles</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/faktenwissen-und-technische-fertigkeiten-sind-nicht-alles.html</link><description>RETTUNGSDIENST im Februar</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/f20ef5f7da.jpg" hspace="5" align="left" />Während der Erkenntnis- und Technologiezuwachs im Rettungswesen in vielen Bereichen laut und bunt daherkommt, unübersehbar in Gestalt internationaler Leitlinien oder in Form neuer Gerätschaften, ist er in der rettungsdienstlichen Bildung subtiler und oftmals weniger offensichtlich. Denen, die sich der Aufgabe verschrieben haben, ist dies wohl bewusst, allen anderen bleibt es jedoch eher verborgen. Aber auch die Einstellungen zu Lehren und Lernen – Schwerpunktthema der RETTUNGSDIENST im Februar – sowie zu Unterrichtsformen und Methodeneinsatz haben sich in den letzten Jahren gewandelt, dies sowohl in der schulischen als auch in der rettungsdienstpraktischen Ausbildung.Die weiteren Themen der neuen Ausgabe:<ul><li>Teil 1 einer neuen EKG-Serie: Die regelmäßige Schmalkomplextachykardie</li><li>Rettung in den Offshore-Windparks</li><li>Zertifizierte Fortbildung: Nierenerkrankungen und Nierenersatzverfahren</li><li>Ein Kurskonzept zum leitliniengerechten Polytrauma-Management</li></ul>Das Inhaltsverzeichnis können Sie sich&nbsp;<link fileadmin/images_content/zeitschriften/rettungsdienst/Inhaltsverzeichnisse_2012/inhalt_rd_2_2012.pdf - download "Initiates file download">hier</link>&nbsp;herunterladen.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Fri, 27 Jan 2012 14:12:00 +0100</pubDate><enclosure url="http://www.skverlag.de/uploads/media/rd_2_2012_titel.jpg" length ="97289" type="image/jpeg" /></item><item><title>Rettungsinseln für BRK-Wasserwacht</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/rettungsinseln-fuer-brk-wasserwacht.html</link><description>Übergabe durch Königssee-Schifffahrt</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/5f9131e8a9.jpg" hspace="5" align="left" />Die Königssee-Schifffahrt hat der BRK-Wasserwacht, Ortsgruppe Berchtesgaden, eine von insgesamt drei neuen selbstaufblasbaren Rettungsinseln im Wert von je rund 3.500 Euro übergeben. Die Insel, auf der bis zu 30 Menschen Platz finden, wird im Notfall innerhalb weniger Minuten mit dem Rettungsboot der Wasserwacht zum Einsatzort gebracht. Zwei weitere Inseln werden an der Seelände in Königssee und in St. Bartholomä stationiert. Im Ernstfall können so rasch alle Fahrgäste eines Elektromotorbootes gerettet werden. Franz Kurz, Technischer Leiter der Ortsgruppe, erläutert: „Gerade im Winter ist das aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen und relativ großer Entfernungen bis zum nächsten Ufer überlebensnotwenig.“Obwohl ein Vergleich mit dem Schiffunglück der Costa Concordia hinkt; die Betreiber der Schifffahrt am Königssee wollen für alle Fälle möglichst gut vorbereitet sein. Das ohnehin schon gute Sicherheitskonzept werde „mit den drei neuen Rettungsinseln“ noch optimiert. Wenn z.B. ein Feuer ausbricht, werden die aufblasbaren Inseln innerhalb weniger Minuten vom Rettungsboot aus eingesetzt. Per Reißleine wird das Ventil geöffnet, über das Luft in den Innenraum strömt – die Insel bläst sich von alleine auf. Ihr Einsatz soll den Zeitraum überbrücken, bis Betroffene von anderen Booten aufgenommen und in Sicherheit gebracht werden können.]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Fri, 27 Jan 2012 09:24:00 +0100</pubDate></item><item><title>Blaulicht auch für Mietfahrzeuge im Rettungsdiensteinsatz</title><link>http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/blaulicht-auch-fuer-mietfahrzeuge-im-rettungsdiensteinsatz.html</link><description>Urteil des Bundesverwaltungsgerichts</description><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.skverlag.de/typo3temp/pics/6c9f275ceb.jpg" hspace="5" align="left" />Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Ausstattung eines für den Notarzteinsatz vorgesehenen Fahrzeugs mit Blaulicht nicht nur dann erlaubt, wenn ein Rettungsdienst dessen Halter ist. Die Ausrüstung mit Blaulicht ist auch dann zulässig, wenn der Halter des Fahrzeugs ein Autovermieter ist, der es an Rettungsdienste vermietet.Der Kläger betreibt eine Autovermietung für Sonderfahrzeuge mit Hauptsitz in Hamburg und Nebensitz in Hannover. Er erhielt im Mai 2007 in Hamburg die Zulassung für einen Pkw, der mit einem Rundumblaulicht, blauen Frontblitzleuchten und Einsatzhorn ausgerüstet ist. Die Zulassung erfolgte als Selbstfahrervermietfahrzeug; eine Nutzung dürfe nur durch anerkannte Organisationen und Einrichtungen erfolgen. Der Kläger vermietete das Fahrzeug an Bundeswehrkrankenhäuser, insbesondere an das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg, das dort in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden ist. Es wurde vom Bundeswehrkrankenhaus als Notarzteinsatzfahrzeug verwendet. Die Beklagte untersagte im Juli 2007 den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr. Die Blaulichtberechtigung nach § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO sei auf Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes beschränkt; das setze voraus, dass ein Rettungsdienst dessen Halter sei. Das Verwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hat diesen Bescheid aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht dieses Urteil geändert und die Klage abgewiesen.Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision des Klägers stattgegeben und die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt. Zwar legen der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der Norm die Annahme nahe, dass § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO die Zulassung von Blaulicht auf Fahrzeuge beschränkt, deren Halter ein Rettungsdienst ist. Doch ist demgegenüber zu berücksichtigen, dass diese Auslegung zu einer Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit des Betroffenen führt, die nicht durch hinreichende Gründe gerechtfertigt ist. Es fehlen genügende Anhaltspunkte dafür, dass sich mit der Zulassung von Blaulichtfahrzeugen auf Autovermieter die Zahl der Blaulichtfahrzeuge und der Blaulichtfahrten und die damit verbundenen Gefahren signifikant erhöhen werden, zumal die Zulassung wie hier mit der Maßgabe erteilt werden kann, dass das Fahrzeug nur durch anerkannte Organisationen und Einrichtungen genutzt werden darf. (BVerwG 3 C 1.11 - Urteil vom 26. Januar 2012)Quelle: Bundesverwaltungsgericht]]></content:encoded><category>Aktuelles</category><pubDate>Fri, 27 Jan 2012 08:59:00 +0100</pubDate><enclosure url="http://www.skverlag.de/uploads/media/blaulicht_11.jpg" length ="65329" type="image/jpeg" /></item></channel></rss>
