Das "Luxemburger Wort“ berichtete bereits am vergangenen Montag in seiner Online-Ausgabe, dass das Luxemburger Appellationsgericht (vgl. dt. Berufungsgericht) einen 26-jährigen ehrenamtlichen Ambulancier (vgl. dt. Sanitäter), der am 4. Januar 2009 mit seinem Privat-Pkw und stark überhöhter Geschwindigkeit (50 km/h zugelassen, aber mit 106 km/h unterwegs) auf dem Weg in die Unterkunft war, um einen RTW zu besetzen, erneut freigesprochen wurde. Nachdem der ehrenamtliche Sanitäter bereits im Juni vergangenen Jahres von einem Luxemburger Polizeigericht und am 16. Februar dieses Jahres von der Strafkammer des Zuchtpolizeigerichtes Luxemburg entlastet wurde (RETTUNGSDIENST berichtete), erfolgte heute zum dritten Mal die Entlastung. In der Urteilsbegründung wurde im Februar sogar ausgeführt, dass der Ambulancier wegen der „Fahrlässigkeit der Behörden, die nicht imstande sind einen Notdienst einzurichten, der dieser Bezeichnung auch gerecht wird“ zur Durchführung des Einsatzes auf seinen Privatwagen angewiesen gewesen wäre, um den RTW in Remich zu besetzen.
Im Rahmen des Rettungseinsatzes hätte der Ambulancier 6 km mit seinem Privat-Pkw zur Unterkunft fahren müssen und dann noch 22 km mit dem RTW als Anfahrtsweg gehabt, deshalb habe der ehrenamtliche Helfer der Administration des services des secours des Luxemburger Zivilschutzes, wie der Rettungsdienst in Luxemburg bezeichnet wird, keine andere Wahl gehabt. Auch wurde in den Urteilsbegründungen dem Ambulancier entschuldigender Notzustand (vgl. dt. rechtfertigender Notstand), ein "Etat de nécessité", zugebilligt. Der Prozess um die Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem Einsatz im seit Jahren problembehafteten und weitgehend auf ehrenamtlichen Strukturen basierenden Luxemburger Rettungsdienst hat sich über eineinhalb Jahre hingezogen. RETTUNGSDIENST wird in einer der kommenden Ausgaben ausführlich über die weiteren Entwicklungen im Luxemburger Rettungsdienst berichten. (Scholl)


Kommentare
Hans
Damit wären sie als Hilfskräfte gekennzeichnet, jedoch nicht a priori als Einsatzfahrzeugführer i.e.S.
Was soll der Unfug, was soll ein z.b. blau blinkendes Licht ohne Einsatzhorn bewirken bzw. was soll anderen Verkehrsteilnehmern dadurch vermittelt werden?
1. Platz da, ich bin wichtig?
2. Fahrt alle normal weiter, weil mir ja kein Wegerecht nach stvo zusteht. aber ich unbedingt allen zeiegen will wie wichtig ich bin.
oder 3. Toll jetzt hat mein Ego endlich freie Bahn... genau bin ja so wichtig ;)
Kleines Beispiel, auch ohne SoSi schafft es unsere FFw unter Einhaltung der stvo in aller Regel nach 3 min. mit dem ersten Fahrzeug abzurücken und das bei einer größeren Kleinstadt mit gut 60t Einwohner und entsprechendem Verkehr und Ampelkreuzungen.
Ich gebe Hans recht, wenn es mit ehrenamtlichen Kräften nicht möglich ist eine vernüftige Ausrückzeit sicherzustellen muss man in diesen Fällen ein solches, ehrenamtliches, System in Frage stellen und über ständig besetzte Wachen nachdenken bzw. unverzüglich vorhalten. Ob nun mit HA oder EA Personal, das müsste dann im zweiten schritt geklärt werden.
Der Rettungsdienst gehört von "Berufssanitätern" durchgeführt und nicht von "Ehrenamtlichen" die es neben ihrer Arbeit machen. Für diesen Beruf braucht man, zumindest in der Notfallrettung, Vollprofis, die ausgeruht zur Arbeit gehen und nicht irgendwelche Personen, die diese Arbeit so "nebenbei" erledigen, oder hat schon jemand auf einem ICE einen "Hobbylokführer" gesehen. Auch die Glasfasaden des Kanzleramtes in Berlin werden von "beruflichen Fensterputzern" (Lehrberuf) erledigt, auch hier habe ich noch keinen "ehrenamtlichen Fensterputzer" erlebt. Es sollte ein für alle mal klar sein, dass die Zeiten, in denen "Ehrenamtliche" den sagen wir mal "Transportdienst" sichergestellt haben, vorbei sein sollten. Es geht hier primär um Menschenleben und nicht um die Aufrechthaltung einer Struktur im Volk die laut Politik ohne "Ehrenamtliche" nicht möglich ist. Die "Ehrenamtlichen" sollen mal hinter den Bühnenvorhang schauen, dann werden sie merken, dass sie zwar als "billige" Arbeitskräfte herhalten, die Dienstleistung durch ihren Verein aber genauso verrechnet wird, als wenn es Festangestellte machen würden. Den Schluß daraus zu ziehen überlasse ich Jedem selber. Ehrenamtliche oder sagen wir besser Hobbysani, da der Begriff "Ehrenamt" eigentlich ganz was anderes bedeutet, sind notwendig für den zweiten und dritten Zugriff (Großschadensfall+Katastrophenschutz), aber den ersten Zugriff sollten immer Berufssanitäter erledigen. Hobbysani sollen als Dritte regelmäßig im RD mitfahren und von ihren hauptamtlichen Kollegen etwas lernen (vorausgesetzt diese haben die entsprechende Erfahrung!), aber in der Regel nicht als Verantwortlicher tätig sein oder gar als komplette Besatzung. Es ist zwar fakt, dass es zum Teil bessere Freiwillige Sani gibt als Hauptamtliche, aber dies ist der Struktur der letzten 30 Jahre geschuldet mit der seltsamen Personalpolitk der Hiorgs und speziell dem Roten Kreuz. (siehe Probleme beim RAG) Für die Zukunft braucht es einen professionellen Rettungsdienst, bei dem die Ausbildung und Qualifikation des Personals über dem Wohl der Beteiligten steht, denn die beste Hilfe für den Notfallpatient ist das Ziel des Weges.
hört das nie auf? Weg da Ehrenamt, ich will hier maximale Kohle machen? Leg doch mal andere Platten auf. Profis sind gefragt? Wie bei der Klima-Bahn?, Wie bei BP im Golf von Mexico?
Aufgaben der Gefahrenabwehr gehören in die Hände von verantwortungsvoll handelnden Personen. Ob die ihre Verantwortung gegenüber den Menschen nun ehrenamtlich oder hauptamtlich erfüllen, ist doch völlig zweitrangig. Das Ziel des Weges ist in der Tat die beste Versorgung der Menschen. Dieses Ziel muss aber für alle auch bezahlbar bleiben.
Die gelben Dachaufsetzer fahren übrigens noch immer in der Gegend herum...
Kommunale Grüße aus Norddeutschland
super Argument! Nein, ehrenamtliche Bäcker sind mir nicht bekannt - nur ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei den sog. Tafeln und Suppenküchen. Weiter so....
Gruß aus Norddeutschland
Das Urteil ist, nunmehr in dritter Instanz, richtungsweisend und richtig. Besonders bemerkenswert ist das von der zweiten Instanz festgehaltene Organisationsverschulden. Bei medizininischen Notfalleinsätzen ist eine Ausrückzeit von maximal zwei Minuten einzuhalten und die jeweilige Organisation / der jeweilige Träger hat dafür zu sorgen, dass das so ist, unabhängig davon, mit welcher Art Personal er arbeitet. Wie er das macht ? Sein Problem; es gibt ausreichend Beispiele (täglich, weltweit), dass so etwas geht.
Wenn hier in Luxemburg, um zu den Wurzeln zurückzukehren, nicht ganz schnell etwas geschieht kann man auch gleich die Diskussion um Hilfsfristen etc. vergessen.
"Früher sind die Menschen auch ohne Rettungsdienst gestorben" (unbekannter RS um 1980)
Zumindest könnte auf diesem Wege einige unnötige Behinderungen aufgelöst werden und ggf. bei regelrechter Anwendung die berühmte "Interpretationsfreiheit" der deutschen Gerichte eingesetzt werden. Zugegeben, als US-Bürger bin ich subjektiv gefärbt, da ich die Vorgehensweisen von dort sehr gut kenne (bei bekannter Infrastruktur, was auch hier zu berücksichtigen wäre), aber ist das nicht ein Diskussionsforum?
Mit kollegialen Grüssen,
Daryl Shaw