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Kein Ehrenamt im Rettungsdienst des Kreises Warendorf?

03.03.2010, 12:37 Uhr

Foto: P. Knacke

Mehr Arbeit für deutlich weniger Geld

Der Kreis Warendorf hat ehrenamtliche Tätigkeiten neu bewertet und wird künftig lediglich eine Verpflegungskostenpauschale, eine Pauschale für allgemeine vorbereitende Tätigkeiten sowie eine als Wegstreckenentschädigung bezahlen. Dies bedeutet, dass ehrenamtliche Helfer künftig kaum noch Geld für ihre Einsätze bekommen. Bisher haben auch die im Rettungsdienst Tätigkeiten einen Stundenlohn von 3,30 Euro erhalten. Zudem verlangt der Kreis Warendorf künftig, dass ehreamtliche Helfer mindestens 168 Stunden im Jahr erbringen. Mehr Arbeit für deutlich weniger Geld also.

Das Kreisordnungsamt Warendorf beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der die wöchentliche Höchstarbeitszeit für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer auf 48 Stunden festgesetzt hat. Eine darüber hinausgehende nebenberufliche abhängige Tätigkeit sei nicht mehr zulässig. Erlaubt sei jedoch eine Tätigkeit im reinen Ehrenamt. Der Kreis Warendorf hat die Ehrenamtlichen im Rettungsdienst bisher rechtlich als „geringfügig Beschäftigte“ betrachtet. Dies ist nun nicht mehr möglich, eine Vergütung pro Stunde nicht mehr zulässig. Jährliche Aufwendungspauschalen in unterschiedlicher Höhe sowie ein Verpflegungsaufwand können jedoch weiterhin gezahlt werden.

Kommentare

03.03.2010, 12:45 Uhr von Alexander
Ich bitte zu bedenken, dass EHRENAMTLICHE Tätigkeit niemals in Geld vergütet wird. Immer, wenn Geld fließt, ist das NEBENAMTLICH. Davon ausgenommen sind ganz klar die Kostenerstattungen für nachgewiesen entstandenen Aufwand (Fahrtkosten, Waschgeld, Verpflegungsmehraufwand etc.). Alles andere ist Arbeitslohn und hat mit Ehrenamt nichts zu tun. Aufwendungspauschalen sind auch Vergütungen und haben mit Ehrenamt nichts zu tun.
03.03.2010, 14:50 Uhr von Sepp
Deine Ausführungen zu dieser Thematik sind absolut richtig, Alexander. Unter Ehrenamt stellt sich für mich eine Tätigkeit dar, für die kein Entgeld fließt. Und nachdem die Hilfsorganisationen ja auch für die Tätigkeit eines "Ehrenamtlichen" - sei es im Rettungsdienst oder Pflegedienst - Geld vom Kunden verlangen, sollte man eigentlich diese Bezeichnung auf die Tätigkeit im Katastrophenschutz beschränken. Eine Aufklärung der Bevölkerung wäre angebracht, da hier noch die Meinung vorherrscht, dass bei Ehrenamtlichen die Leistung umsonst ist. Daher kann die Zukunft nur heißen Berufspersonal oder Nebenamtliche, was sich bei der Arbeitszeitverordnung auch nicht mehr so einfach gestaltet, denn dann werden Lohnnebenkosten und Steuern fällig, die unserem Staat wieder helfen. Jeder, der Geld verdient, kann den Konsum ankurbeln, Ehrenamtliche aber kosten den Staat Geld.
03.03.2010, 20:37 Uhr von Peter
Geld vom Kunden zu bekommen, kann aber nicht das Kriterium sein, ob es dort auch Ehrenamt geben darf. Auch im Katastrophenschutz zahlt letzten Endes jemand die Aufwendungen, auch bei der Feuerwehr werden die Einsätze verrechnet. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
04.03.2010, 12:47 Uhr von Tom
Sehr konsequent! Wenn man bedenkt, dass heute noch Rettungsdienstträger beauftragten Organisationen Anreize in Form von Entgelt je ehrenamtlich erbrachter Stunde geben und oftmals die gesetzlichen Richtlinien ehrenamtlicher Arbeit vollständig unberücksichtigt bleiben, ziehe ich vor dieser Entscheidung den Hut. Ganz zu schweigen von den volkswirtschaftlichen Konsequenzen, die durch unlautere Beschäftigung von "Ehrenamtlichen" entstehen. Hier schließe ich mich meinem Vorredner Sepp an.
04.03.2010, 12:48 Uhr von U.
Als Mitarbeiter im Rettungsdienst wirke ich an einem wirtschaftlich arbeitenden System mit. Katastrophenschutz und Freiwillige Feuerwehr tun das nicht. Außerdem sind sie nicht für die Dauer des Bereitschaftsdienstes von der Familie getrennt. 3,30 € sind für einen RettAss allenfalls eine Argumentationshilfe für die Familie. Wenn ich nebenbei Geld verdienen wollte, kann ich mit weniger Qualifikations-, Fortbildungs- und Risikoaufwand besser das Auto meines Nachbarn waschen und erziele damit mehr.
05.03.2010, 16:16 Uhr von Philipp
Viel interessanter finde ich dazu diesen Zeitungsartikel, wo ein "ehrenamtlicher" Rettungsdienstler zu Wort kommt, der sich über die neue Entgeltregelung beschwert.

http://tinyurl.com/ygxjxj6

Sehr interessant fand ich folgenden Satz: "Darüber hinaus, so Uhlenhake, besagten die neuen Richtlinien, dass jeder Ehrenamtliche eine 30-Stunden-Fortbildung jährlich absolvieren müsse." Da liegt ja mal eine Fehlinformation vor. Das ist ja keine neue Regelung ...
05.03.2010, 16:55 Uhr von Hans
Ich empfinde es als absolut Frechheit wie hier wieder versucht wird, Geld zu sparen, damit es andere wieder zur Zweckendfremdung zur Verfügung haben. Das Geld wird bestimmt nicht für eine anderweitige "wichtige Sache" verwendet, darauf wette ich ...
Es geht mir nicht darum, was einer im Ehrenamt bekommt, bloß wenn man was bekommen hat, gibt es für mich keinen Grund, es plötzlich einem zu klauen, mehr ist es nicht. Das Schärftste ist der Stundenzwang, modene Sklaverei. Punkt.
05.03.2010, 20:50 Uhr von Andreas
Als Ehrenamtlicher finde ich es interessant, dass anderswo überhaupt Geld bezahlt wird. Wir sind unter anderem auch mit einem (nach dem HRDG besetzten) Hintergrund-RTW am Regelrettungsdienst beteiligt, erhalten aber keine Entlohnung für die Ehrenamtlichen, sondern eine Pauschale unserer Rettungsdienst-gGmbH für den Ortsverein, was ich als annehmbare Form des ehrenamtlichen Engagements empfinde: Keine Entlohnung für unsere Arbeit, kein Verlust von hauptamtlichen Arbeitsplätzen, aber eine Motivation für die Mitglieder, sich entsprechend weiterzubilden, um im RD Erfahrungen sammeln zu können, was auch unserer Arbeit im KatS nutzt.

Was mich mehr interessieren würde, wäre diese ominöse 168-h-Regelung, welche da von den "Ehrenamtlichen" (oder gfB?) abverlangt wird - wie rechtfertigt man diese Stundenpflicht? Wenn man die im Rettungsdienst mitwirkenden EA zu der vorgeschriebenen Fortbildung verpflichtet, finde ich das vollkommen richtig - der Patient unterscheidet ja auch nicht zwischen EA und HA. Aber woher kommen dann die ca. 130 mehr? Wie müssen die denn erbracht werden? Und mit welcher Begründung denn überhaupt?

Sobald mir jemand als Ehrenamtlichen vorschreiben wollte, wie viele Stunden ich (neben den Pflichtfortbildungsstunden) zu bringen habe, wäre ich aus der Nummer draußen. Immerhin mache ich die Sache ja ehren- und nicht etwa hauptamtlich, so dass ich auch für mein "Hobby" entsprechend weniger Zeit mitbringen werde wie für meinen Beruf ...
06.03.2010, 03:44 Uhr von Dr. van
In keiner Berufssparte ist es möglich, neben dem Hauptberuf noch für ein "Vergelts Gott",
andere Arbeitsplätze als Hobbymaßnahme zu besetzen. Wenn ich 40 Std./Woche in meinen Hauptjob tätig bin, kann ich nicht noch Schichten auf einem Rettungsmittel abreißen. Ich kenne Rettungswachen, da kommt der Retter aus seinen Hauptjob und geht anschließend wieder seiner Haupttätigkeit nach. Alle Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze werden hier absurdum geführt. Mit Wissen der Vorstände, Geschäftsführer und Rettungswachenleiter der 4 Hilfsorganisationen. Beispiel: Ein LKW-Fahrer verstösst dadurch gegen seine Lenkzeiten. Auch ist mir kein Beruf bekannt, der so unter dem Deckmäntelchen der Ehrenamtlichkeit ausgenützt wird.

Noch etwas. Für jeden Beruf wird eine anständige Ausbildung vorausgesetzt. Nur im Rettungsdienst gibt es eine Schmalspurausbildung. Hat wohl auch etwas mit Ehrenamt zu tun? Oder mit Wertschätzung? Diese "Berufsbezeichnung" ist nichts wert.
06.03.2010, 17:06 Uhr von D.
Als Rettungsdienstträger muss man sich heutzutage überlegen, was man möchte. Ich kenne keinen Rettungsassistenten, der nach seinem Dienst in einer Schreinerei als "Hobbyschreiner" voll verantwortlich für 3,30 Euro arbeitet. Entweder ist der Rettungsdienst ein professionelles Gewerbe, wie eben alle anderen Berufe auch, oder es ist ein Low-Budget-Gewerbe, wo nur noch Geld zählt und Qualifikation uninteressant ist.
Die Vorgaben, 168 Stunden im Jahr als Mindestleistung zu erbringen, sind mehr als notwendig und stärken genau diesen Professionalitätsanspruch. Und wenn ein Ehrenamtlicher bereit ist, 168 Stunden im Jahr zu fahren, 30 Stunden Fortbildung zu absolvieren und nebenbei in der Medizin und der Organisation des Rettungsdienstes firm ist, dann soll er doch im Rettungsdienst fahren. Nur mit Ehrenamt hat das dann wenig zu tun. Es ist ein Nebenjob ...
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