Der Kreis Warendorf hat ehrenamtliche Tätigkeiten neu bewertet und wird künftig lediglich eine Verpflegungskostenpauschale, eine Pauschale für allgemeine vorbereitende Tätigkeiten sowie eine als Wegstreckenentschädigung bezahlen. Dies bedeutet, dass ehrenamtliche Helfer künftig kaum noch Geld für ihre Einsätze bekommen. Bisher haben auch die im Rettungsdienst Tätigkeiten einen Stundenlohn von 3,30 Euro erhalten. Zudem verlangt der Kreis Warendorf künftig, dass ehreamtliche Helfer mindestens 168 Stunden im Jahr erbringen. Mehr Arbeit für deutlich weniger Geld also.
Das Kreisordnungsamt Warendorf beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der die wöchentliche Höchstarbeitszeit für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer auf 48 Stunden festgesetzt hat. Eine darüber hinausgehende nebenberufliche abhängige Tätigkeit sei nicht mehr zulässig. Erlaubt sei jedoch eine Tätigkeit im reinen Ehrenamt. Der Kreis Warendorf hat die Ehrenamtlichen im Rettungsdienst bisher rechtlich als „geringfügig Beschäftigte“ betrachtet. Dies ist nun nicht mehr möglich, eine Vergütung pro Stunde nicht mehr zulässig. Jährliche Aufwendungspauschalen in unterschiedlicher Höhe sowie ein Verpflegungsaufwand können jedoch weiterhin gezahlt werden.


Kommentare
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Sehr interessant fand ich folgenden Satz: "Darüber hinaus, so Uhlenhake, besagten die neuen Richtlinien, dass jeder Ehrenamtliche eine 30-Stunden-Fortbildung jährlich absolvieren müsse." Da liegt ja mal eine Fehlinformation vor. Das ist ja keine neue Regelung ...
Es geht mir nicht darum, was einer im Ehrenamt bekommt, bloß wenn man was bekommen hat, gibt es für mich keinen Grund, es plötzlich einem zu klauen, mehr ist es nicht. Das Schärftste ist der Stundenzwang, modene Sklaverei. Punkt.
Was mich mehr interessieren würde, wäre diese ominöse 168-h-Regelung, welche da von den "Ehrenamtlichen" (oder gfB?) abverlangt wird - wie rechtfertigt man diese Stundenpflicht? Wenn man die im Rettungsdienst mitwirkenden EA zu der vorgeschriebenen Fortbildung verpflichtet, finde ich das vollkommen richtig - der Patient unterscheidet ja auch nicht zwischen EA und HA. Aber woher kommen dann die ca. 130 mehr? Wie müssen die denn erbracht werden? Und mit welcher Begründung denn überhaupt?
Sobald mir jemand als Ehrenamtlichen vorschreiben wollte, wie viele Stunden ich (neben den Pflichtfortbildungsstunden) zu bringen habe, wäre ich aus der Nummer draußen. Immerhin mache ich die Sache ja ehren- und nicht etwa hauptamtlich, so dass ich auch für mein "Hobby" entsprechend weniger Zeit mitbringen werde wie für meinen Beruf ...
andere Arbeitsplätze als Hobbymaßnahme zu besetzen. Wenn ich 40 Std./Woche in meinen Hauptjob tätig bin, kann ich nicht noch Schichten auf einem Rettungsmittel abreißen. Ich kenne Rettungswachen, da kommt der Retter aus seinen Hauptjob und geht anschließend wieder seiner Haupttätigkeit nach. Alle Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze werden hier absurdum geführt. Mit Wissen der Vorstände, Geschäftsführer und Rettungswachenleiter der 4 Hilfsorganisationen. Beispiel: Ein LKW-Fahrer verstösst dadurch gegen seine Lenkzeiten. Auch ist mir kein Beruf bekannt, der so unter dem Deckmäntelchen der Ehrenamtlichkeit ausgenützt wird.
Noch etwas. Für jeden Beruf wird eine anständige Ausbildung vorausgesetzt. Nur im Rettungsdienst gibt es eine Schmalspurausbildung. Hat wohl auch etwas mit Ehrenamt zu tun? Oder mit Wertschätzung? Diese "Berufsbezeichnung" ist nichts wert.
Die Vorgaben, 168 Stunden im Jahr als Mindestleistung zu erbringen, sind mehr als notwendig und stärken genau diesen Professionalitätsanspruch. Und wenn ein Ehrenamtlicher bereit ist, 168 Stunden im Jahr zu fahren, 30 Stunden Fortbildung zu absolvieren und nebenbei in der Medizin und der Organisation des Rettungsdienstes firm ist, dann soll er doch im Rettungsdienst fahren. Nur mit Ehrenamt hat das dann wenig zu tun. Es ist ein Nebenjob ...