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Klage gegen Rettungsdienstprivileg der Hilfsorganisationen in Bayern

08.03.2010, 10:08 Uhr

Foto: BRK BGL

„Nicht nachvollziehbare Bevorzugung und willkürliche Ungleichbehandlung“

MKT Krankentransport Schmitt/Obermeier OHG hat Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht erhoben. Nach Auffassung der Münchener Firma ist die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen nach Art. 13 BayRDG verfassungswidrig und verstößt zudem gegen das Recht der europäischen Union. MKT trägt vor, dass das nicht mehr zeitgemäße Hilfsorganisationenprivileg gegen Europarecht, die Berufs- und Wettbewerbsfreiheit, das Willkürverbot, das Rechtsstaatsprinzip und die Eigentumsgarantie der Bayerischen Verfassung verstößt. Das für Hilfsorganisationen geschaffene Monopol wirkt nach Meinung der Klägerin als objektive Berufszulassungsschranke, ohne dass dieser Grundrechtseingriff in geeigneter und verhältnismäßiger Weise der Abwehr schwerwiegender Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt wäre. Des Weiteren wird gerügt, dass das Rettungsdienstprivileg nicht kompetenzgemäß erlassen wurde, da sowohl Europäisches Gemeinschaftsrecht als auch Bundesrecht der Begründung eines staatlichen Monopols entgegenstehen. Das Monopol der Hilfsorganisationen sei im Verhältnis zu gewerblichen Unternehmen eine nicht nachvollziehbare Bevorzugung und damit eine willkürliche Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt sei, da Hilfsorganisationen heutzutage genauso insolvenzgefährdet seien, wie jedes andere Unternehmen auch. Von einem dauerhaften Bestand sei in den heutigen unsicheren Zeiten nicht mehr auszugehen. Die angefochtenen Normen des BayRDG stünden zum Gemeinschaftsrecht nicht nur im offensichtlichen Widerspruch, sondern seien auch inhaltlich und nach ihrem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in unsere Rechtsordnung zu werten. Die ungerechtfertigte Bevorzugung der Hilfsorganisationen habe erdrosselnde Wirkung und taste das Eigentumsrecht in konkurrierende Unternehmen in seinem Wesensgehalt an.

Die Angelegenheit hat nunmehr die gebührende Aufmerksamkeit erfahren. Der Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtages hat sich mit der Klage befasst und beschlossen, dass sich der Landtag sich am Verfahren beteiligt (Drucksache 16/4020 v. 4. März 2010). Alle Fraktionen im Landtag haben – mit Enthaltung der FDP – für eine Antragsabweisung gestimmt. Zum Vertreter des Landtags wurde der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt.

Dr. Christian Braun, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der eine Vielzahl von einschlägigen Verfahren betreut und die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 1. Dezember 2008 (X ZB 31/08) erzielt hat, spricht von einer Koalition der Verweigerer im Bayerischen Landtag. Alle wollen die Vorteile von Europa, aber bitte nicht vor Ort und schon gar nicht wenn es traditionelle bayerische Gewohnheiten betrifft, so Braun.

Kommentare

09.03.2010, 08:19 Uhr von Sepp
Diese Klage ist schon seit mindestens 12 Jahren überfällig, denn bereits 1997 hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier in einem Gutachten das damals geschaffene Verwaltungsmonopol zu Gunsten des BRK für fraglich gehalten.
Ich kann der bayrischen Staatsregierung und dem BRK nur empfehlen, sich schon jetzt Gedanken zu machen, wie man die Privatunternehmen in Bayern, die man seit 1.1.1992 durch rechtswidrige Maßnahmen geschädigt bzw. vernichtet hat, entsprechend entschädigt. Tatsache ist, dass in Bayern, Baden-Württemberg und auch in Rheinland-Pfalz private Rettungsdienst- und Krankentransportunternehmen durch die Allianz aus Rotem Kreuz, Politik und Verwaltung geschädigt und zum Teil auch existenziell vernichtet wurden, zum Wohle des Roten Kreuzes. Man braucht sich hier nur die Entwicklung in Baden-Württemberg sei 1998 anzusehen, und auch in Bayern wurden in den letzten Jahren massiv die Kleinunternehmen vom Markt verdrängt und setzt sich nun bei den mittleren Unternehmen (Stadler) fort. Nun hat auch die Firma MKT anscheinend kapiert, dass es auch schnell mal ein großes Unternehmen treffen könnte. Denn klar ist, in Bayern müsste der Markt bereinigt werden, bevor es zu Ausschreibungen kommt. Leider darf sich das BRK sämtliche Freiheiten (auch rechtswidrige) nehmen, um seine Monopolstellung im Rettungsdienst und im "Betreuten Fahrdienst" zu festigen. Anzeigen wegen Steuerhinterziehung werden nur mühsam bearbeitet. Nach gängiger Rechtslage müssten dem BRK schon seit mindestens einem Jahrzehnt eigentlich sämtliche Konzessionen wegen "Unzuverlässigkeit" entzogen worden sein. Aber in Bayern gelten halt andere Rechtsnormen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass jetzt endlich etwas passiert und die bayrischen Politiker und Behörden zur Rechenschaft gezogen werden wegen Veruntreuung von Krankenkassengeldern im Bay. Rettungsdienst. Bereits 1993 hat Ministerpräsident Seehofer in seiner Eigenschaft als Gesundheitsminister auf die Kungelei zwischen Rotem Kreuz, Politik und Verwaltung hingewiesen. Passiert ist seitdem nichts. Im Gegenteil, seit der Marktabschottung 1993 sind die Kosten im bayrischen Rettungsdienst stetig gestiegen, und daran trägt das BRK und die mit im Boot sitzende Politik und Verwaltung die Schuld. Auch bei der Umsetzung der Integrierten Leitstellen mit der 112, die sich ja seit 1993 hinzieht und immer noch nicht abgeschlossen ist, trägt das BRK mit seinen Blockaden eine nicht unerhebliche Schuld mit bei.
Im Sinne eine wirtschaftlichen und vor allem funktionsfähigen Rettungsdienstes ist es unabdingbar, dass auch in Bayern der Rettungsdienst EU-rechtkonform vergeben wird. Dass sich die bayrische Politik mit Ausschreibungen auskennt und diese erfolgreich abwickeln kann, zeigt die Bayrische Eisenbahngesellschaft als Tochterunternehmen des Wirtschaftsministeriums immer wieder mit der Weiterentwicklung, Ausschreibung und Bezahlung des öffentlichen Personennahverkehrs. Hier arbeiten wenige, aber dafür fachlich qualifizierte Mitarbeiter und dies wäre eine 1:1-Option für den Rettungsdienst. Die Kungelei mit dem BRK muss ein Ende haben, denn wie die Eisenbahn zeigt und Fachleute seit Jahrzehnten sagen, Wettbewerb steigert die Qualität und hält die Preise im Zaum.
09.03.2010, 10:13 Uhr von Ludwig
Das Kreuz mit dem Roten Kreuz. Wie glaubwürdig ist der bayerische Rettungsdienst und das Bayerische Rote Kreuz, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, noch? Seit vielen Jahren gibt es beim BRK in Bayern massivste Mängel, Missstände und Defizite und dieses nicht nur im Rettungsdienst Bayern (ob auf der Wiesn, beim Blutspendedienst ect. pp.). Diese wurden dem BRK auf vielen hunderten Seiten von Berichten und Gutachten wie Wibera, Trust-Gutachten, Roland Berger, ORH-Berichte, Gerichtsurteile ect. pp. bescheinigt. Mängel, Missstände und Defizite beim BRK-Rettungsdienst sind seit vielen Jahren bekannt und wurden von der Politik, Amts- und Mandatsträger verschwiegen. Jetzt geht im Bayern eine politische Bombe hoch, doch durch das Schweigen der Presse bayernweit (momentan noch!) wird alles wieder im Sande verlaufen. Die Zeche zahlt wie immer nicht nur die bayerische Bevölkerung.

Man kann sich vor solchen Leuten wie den Sepp nur noch aufrecht verbeugen, für den Mut und Zivilcourage, sich für den Rettungsdienst so einzusetzen. Es wird schon lange einmal Zeit über der Rettungsdienst öffentlich zu diskutieren und die Mängel, Missstände und Defizite im System Rettungsdienst beim Namen zu nennen. Dabei muss man auch über Filz und Korruption in diesem System diskutieren, und man sollte nicht vergessen, diese auch abzuschalten. Diejenigen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, müssen transparent sein. Und diejenigen, die betrügerische Absichten haben, müssen aus dem System rigoros entfernt werden.

Jede, der im Rettungsdienst tätigen Organisationen, hat sich in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert. Gibt man bei Google Stichwörter ein wie "Rettungsdienst Skandal Bayern" hat man 6.400 Treffer, "Rettungsdienst Missstände Bayern" hat man 13.700 Treffer, "Rettungsdienst Defizite Bayern" hat man 43.900 Treffer. Nun für alle, die sich offene und ehrliche Politiker, Journalisten, Juristen (Richter, Staatsanwälte etc.) nennen, sollten sie sich mit Filz und Korruption im Rettungsdienst in unserem Land beschäftigen: Hinweise gibt es wie Sand am Meer. Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren. Im diesen Sinne,

mfG, Ludwig

PS: Redaktion S+K: Die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung sind ein hohes Gut. Lassen Sie uns sachlich, fachlich und konstruktiv diskutieren. Meinen persönlichen Glückwunsch zu ihrer Entscheidung.
09.03.2010, 17:28 Uhr von Michael
Dass landesrechtliche Bevorzugungen von Hilfsorganisationen früher oder später auf den gerichtlichen Prüfstand kommen würden, war zu erwarten. In der Tat fragt sich, ob die betreffenden Bundesländer die Privilegierungen für bestimmte Anbieter von Rettungsdienstleistungen rechtfertigen können. Ob es sich tatsächlich um eine "nicht nachvollziehbare Bevorzung" und insbesondere eine "willkürliche" Bevorzugung handelt, steht allerdings nicht fest: Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur vor, wenn sich überhaupt kein sachlicher Grund für eine Differenzierung finden lässt.

Neben diesen inhaltlichen Fragen wirft die Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof noch ein formales rechtliches Problem auf. Das bayerische Recht erlaubt zwar mit der so genannten Popularklage, quasi am normalen Rechtsweg vorbei unmittelbar die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen klären zu lassen - aber nach Art. 55 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof nur am Maßstab der bayerischen Landesverfassung. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Bayerische Verfassungsgerichtshof inhaltlich auch auf die Rügen eingeht, die sich mit Bundesrecht und dem Recht der Europäischen Gemeinschaften befassen.
13.03.2010, 09:15 Uhr von Sebastian
Da haben ja einige mächtig Frust - in der Sache aber noch lange nicht recht, die fehlende Objektivität liegt auf der Hand, Fakten werden einfach weggelassen (Steuerrfahndung bei Stadler, Prüfung des Finanzgebahrens des BRK durch Bayerischen Rechnungshof) oder falsch dargestellt (wo sind denn die angeprangerten Missstände, außer das sich Privatunternehmer nicht mehr ungehemmt die Taschen voll machen können und deren Angestellte für z.T. mehrere Geschäftsührer ohne Tariflohn buckeln, inkl. Doppelschichten und Behindertenfahrten als Krankentransporte abgerechnet werden - das nenne ich mal unzuverlässig!) - muss man nur die ehemaligen Angestellten bekannter Unternehmen fragen ... sind natürlich ganz bestimmt Einzelfälle!

Michael hat Recht, die Klage bezieht sich auf die Verfassungsmßigkeit bezüglich der bayer. Verfassung und hat mit Europarecht nichts zu tun. Die teilweise Rekommunalisierung der Müllabfuhr und die z.T. katastrophalen Zustände bei der Bahn sind Indizien dafür, dass Privatisierung eben auch ganz großer Mist sein kann! Und beim Rettungsdienst sollte das auf der Hand liegen!
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