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Angriff mit Laserpointer auf ADAC-ITH

16.06.2010, 11:21 Uhr

Foto: H. Scholl

Pilot am Auge verletzt

Wie die ADAC-Luftrettung GmbH heute mitteilte, wurde bereits am Abend des 5. Juni der Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Christoph Westfalen“ zweimal von einem Unbekannten mit einem grünen Laserpointer bestrahlt. Der gelbe ITH vom Typ BK 117 befand sich auf dem Rückflug von Lünen zum ADAC-Luftrettungszentrum am Flughafen Münster-Osnabrück als er über dem Münsteraner Ortsteil Coerde attackiert wurde. Dabei wurde der Pilot schon beim ersten Anleuchten direkt im Auge getroffen. Zwar gelang es der ITH-Crew den Standort des Täters zu identifizieren, jedoch konnte die sofort alarmierte Polizei ihn nicht fassen. „Christoph Westfalen“ wurde vom Co-Piloten sicher zum LRZ Münster zurückgeflogen. Der Pilot war in dieser Nacht wegen der starken optischen Beeinträchtigung nicht mehr einsatzfähig und musste sich auch am nächsten Tag einer weiteren gründlichen Augenuntersuchung unterziehen.

Die ADAC-Luftrettung GmbH stellte Strafanzeige gegen unbekannt wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, da das Anstrahlen von Fluggeräten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) einen solchen Eingriff darstellt und dadurch die RTH- bzw. ITH-Crew erheblich am Auge verletzt werden können und somit die sichere Flugdurchführung gefährdet werden. Ein Laserangriff kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wie die ADAC-Luftrettung GmbH weiter mitteilte, wurden deren Rettungshubschrauber (RTH) schon mehrfach mit Laserpointern bestrahlt, wobei die Attacken bisher immer glimpflich ausgingen. Sowohl die Piloten und als auch die Geschäftsführung und die Flugbetriebsleitung der ADAC-Luftrettung GmbH zeigen sich besorgt: „Ich denke, ich werde nun immer ein leicht komisches Gefühl haben, wenn ich nachts fliege. Oft habe ich schon von diesen Attacken gehört, aber es war immer weit weg. Bis zu dieser Nacht“, sagt der betroffene Pilot. (Scholl)

Kommentare

17.06.2010, 22:32 Uhr von Wolfgang
Einfach nicht fassbar! Was gibt es doch für Idioten (sorry, ist die charmanteste Bezeichnung, die mir für eine solche Person einfällt). Ich hoffe doch sehr, dass der Pilot das Ganze ohne bleibende Schäden übersteht und wünsche ihm gute Besserung.
20.06.2010, 19:22 Uhr von Klaus
Haftstrafe bis zu fünf Jahren.

Zu wenig, wenn man sich der evtl. Folgen wirklich bewußt ist.

Angebracht wäre meiner Meinung nach,

eine Haftstrafe von mindestens fünf bis zu zehn Jahren.
21.06.2010, 04:59 Uhr von van
Fünf Jahre für wen?
Für den Jugendlichen? Für den Verkäufer in China?
Oder für den Anbieter, der auf seiner Homepage den Kauf dieser Waffe zuläßt?
Dann viel Spaß mit ebay.ch oder amazon.ch.
Verkäuflich sind diese Laser in Staaten aus Asien oder der "Dritten Welt" allemal.
Bezahlt wird über paypal. Der Zoll hat garnicht das Personal, diese grünen Laser bei der Einfuhr abzufangen. Es wurden sogar in Kiosken in Deutschland der Verkauf dieser Laser durch Ordnungsämter gesichtet.
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