S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten in Rheinland-Pfalz

23.07.2010, 11:08 Uhr

Foto: DRK-LV Rheinland-Pfalz

Ausbildungsvergütung statt Schulgeld

Das Rote Kreuz in Rheinland-Pfalz bietet ab August eine dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten an. Für die Auszubildenden fallen keine Schulgebühren mehr an wie bisher: Sie erhalten sogar eine Ausbildungsvergütung nach dem zwischen Ver.di und DRK geschlossenen DRK-Tarifvertrag. „Damit hat der DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ein seit über 15 Jahren offenes Problem gelöst“, sagt Norbert Albrecht, Geschäftsführer des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V. „Unter Berücksichtigung des Rettungsassistentengesetzes wurde ein Ausbildungsmodell kreiert, das zum einen dem Gesetz entspricht, eine gute berufliche Qualifikation bietet und dabei die Auszubildenden über drei Jahre hinweg sozial absichert.“ Die Kosten hierfür übernimmt die ausbildende Stelle. Zukünftig schließt jeder Rettungsdienst betreibende Verband mit den Auszubildenden einen Ausbildungs-/Dienstvertrag ab. Dieser regelt alle notwendigen Einzelheiten zum jeweiligen Beschäftigungsverhältnis.

„Wir begrüßen die Einrichtung eines derartigen Modellprojektes“, sagt Frank Hutmacher, zuständiger Gewerkschaftssekretär bei Ver.di Rheinland-Pfalz. „Wir haben uns seit Jahren für die Novellierung des  Rettungsassistentengesetzes eingesetzt. Eine dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten ist notwendig, um in Zukunft freiwerdende Stellen mit gut ausgebildetem Personal zu besetzen“, so Hutmacher weiter.

Die Neukonzeption ist nicht mit der auf Bundesebene geplanten Bearbeitung des Rettungsassistentengesetzes gleichzusetzen. Das Modellprojekt wurde initiiert, um den Interessenten eine schulgeldfreie Ausbildung zu ermöglichen, aber auch, um den DRK-Gliederungen eine größtmögliche Sicherheit bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter/innen zu verschaffen. Die Auszubildenden werden innerhalb der insgesamt 36 Monate zunächst als Rettungssanitäter qualifiziert. Nach einer anschließenden Praxisphase, in der das während der Rettungssanitäterausbildung erlernte Wissen im täglichen Arbeitsalltag angewandt und weiter vertieft wurde, folgt die 12 Monate dauernde schulische Ausbildung zum Rettungsassistenten. An deren Ende ist ein Staatsexamen abzulegen. Danach folgt eine weitere 12-monatige Ausbildung auf einer Lehrrettungswache. Gegen Ende der Ausbildung muss ein Abschlussgespräch erfolgreich absolviert werden. Erst dann kann der/die Auszubildende die Erlaubnis beantragen, die Berufsbezeichnung „Rettungsassistent/in“ führen zu dürfen. Die ersten beiden Kurse nach dem neuen Modell beginnen im August und September 2010 mit jeweils etwa 25 Teilnehmern.

Kommentare

24.07.2010, 17:45 Uhr von Roland
Besser als bisher auf jeden fall, aber die durchgängigkeit in den Pflegebereich ist immer noch nicht gegeben.
Warum müssen die Deutschen immer das Rad neu erfinden.

Mein Vorschlag:Ausbildung zum Krankenpfleger mit anschließender 6 Mon Zusatzausbildung zum RA.
Der/die RA bzw. Krankenpfleger könnten so jederzeit wechslen.

mfg
Roland Reyinger
26.07.2010, 07:09 Uhr von Kurt
Hallo,
die Ausbildung zum Gesundheitspfleger ist nicht als Basis für einen selbständig eigenverantwortlichen RettAss sinnvoll. Ein Gesundheitspfleger wird als med. Gehilfe des Arztes ausgebildet und darf nur auf Anordnung z.B. Medikamente verabreichen. Ein RettAss muss selbstständig, ohne Notarzt, evtl. weitreichende med. Entscheidungen und maßnahmen durchführen. Mit "Pflege" hat das nicht viel zutun. "Denk mal drumrum!"

In dem Sinn K.Sander
27.07.2010, 09:03 Uhr von Udo
Mit der von Roland vorgeschlagenen Zusatzqualifikation zum Gesundheitspfleger könnte ich mich sehr anfreunden. Immerhin beträgt die Dauer der Theorieausbildung mindestens 2.000 Stunden und ist damit erheblich umfangreicher als die Ausbildung des Rettungsassistenten. Inwieweit Kurt zu dem Schluss kommt, dass nur der/die Krankenpflegekraft keine Medikamente verabreichen darf und die
Notkompetenz nur für Rettungsassistenten gelten soll, ist mir nicht ergründlich. Als Mitarbeiter auf einer Intensivstation trifft das Krankenpflegepersonal täglich weitreichende Entscheidungen. Zudem darf nach der neuesten Reform des Gesundheitspflegers dieser selbstständig Pflegemaßnahmen anordnen. Damit ist der rechtliche Tätigkeitsrahmen erheblich besser und genauer geregelt als bei
uns Rettungsassistenten. Und im Bereich des Krankentransportes mit KTW, die nach meiner persönlichen Meinung besser Pflegetransportwagen (PTW) heißen würden, würde es manchem Mitarbeiter gut tun, wenn er ein bisschen mehr von der Pflege der Patienten verstehen würde.
27.07.2010, 09:20 Uhr von Klaus
Liebe Retter und Retterinnen,

dieses Modell ist keine tolle Ausbildung, sondern ein gut kalkuliertes Geschäft, insbesondere da einige nach dem ersten Jahr abspringen werden.

RettAss in Vollzeit
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gesamt
-12.000 -12.000 -12.000 -36.000 Gehalt Azubi
-1.200 -1.200 RettSan
-2.500 -2.500 RettAss
-13.200 -14.500 -12.000 -39.700 Zw.-Summe
18.000 0 24.000 42.000 Gehalt RettSan AG-Brutto
4.800 -14.500 12.000 2.300 Gewinn

Norddeutsches DRK-Modell
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gesamt
-12.000 -12.000 -12.000 -36.000 Gehalt Azubi
-1.200 -1.200 RettSan
-2.500 -2.500 RettAss verkürzt (wegen RettSan)
-13.200 -14.500 -12.000 -39.700 Zw.-Summe
18.000 12.000 24.000 54.000 Gehalt RettSan AG-Brutto
4.800 -2.500 12.000 14.300 Gewinn

Euer ehemaliger Betriebsrat eines Hamburger Anbieters.
Kommentar hinzufügen

Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder.

zum Seitenanfang
KontaktRSS
Stumpf + Kossendey Verlag, 2010
Impressum