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Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes kommt in den Landtag

Landeskabinett gibt Novelle frei

Nach der Verbandsbeteiligung ist die Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes einen Schritt weiter: Das Kabinett hat den Entwurf nun zur Einbringung in den Landtag freigegeben, die angehörten Verbände haben ihn mehrheitlich begrüßt.

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat das niedersächsische Landeskabinett den Entwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Die im Beteiligungsverfahren angehörten Verbände hätten die Novelle mehrheitlich ausdrücklich begrüßt und dazu nur vereinzelte Änderungs- und Ergänzungswünsche geäußert.

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Inhaltlich bleibt der bereits bekannte Entwurf unverändert: Vorgesehen sind u.a. die digitale Fallübergabe, eine gesetzliche Grundlage für die Qualitätssicherung im Rettungsdienst, die Übernahme der Trägerschaft für Intensivtransporte durch das Land sowie eine Pflicht der Rettungsleitstellen zur telefonischen Reanimationsanleitung bei Herz-Kreislauf-Stillstand.

Mit der Freigabe verlässt der Gesetzentwurf die Ressortabstimmung und geht in die parlamentarische Beratung über. Der Landtag entscheidet in den kommenden Sitzungen über den Zeitplan und weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens; ein Termin für die abschließende Lesung steht noch nicht fest.

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