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BOS-Digitalfunk: Bund gewinnt Nachprüfungsverfahren

Das Bundesministerium des Innern darf die DB Telematik mit dem Betrieb des BOS-Digitalfunks beauftragen. Das ist das Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens, das vor der 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gestern in Bonn beschieden wurde. Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag eines großen Unternehmens der Mobilfunkbranche als unstatthaft verworfen.

Bund und Länder bereiten derzeit die Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystem für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) vor. Es ersetzt die veralteten analogen Funknetze durch ein flächendeckendes digitales Funksystem.

Bundesinnenminister Schily hatte am 18. März bekannt gegeben, dass die DB Telematik den Betrieb des künftigen Digitalfunksystems für die Sicherheitsbehörden in Deutschland durchführen werde. Bereits Anfang April wurde das Vergabeverfahren für die Systemtechnik 2005 gestartet, mit der Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen ist nach derzeitigem Planungsstand Anfang August 2005 zu rechnen.

Binnen zwei Wochen kann gegen die Entscheidung der 3. Vergabekammer beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingereicht werden.