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Ein Berufsbild zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter?
BVBRW skizziert eine neue Assistenzqualifikation
Der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW) hat am 16. September 2026 in Berlin ein Positionspapier vorgelegt, das ein neues, bundeseinheitlich geregeltes Berufsbild zwischen Rettungs- und Notfallsanitäter fordert. Als Arbeitstitel nennt der Verband „Rettungs(-fach)assistenz“ oder „Gesundheitsfachassistenz Notfallversorgung“.
Seinen Vorstoß begründet der Verband damit, dass die RettSan-Qualifikation bis heute kein bundesweit geregelter Ausbildungsberuf sei. Grundlage bleibe das historisch gewachsene 520-Stunden-Modell, elf Länder hätten eigene, strukturell stark abweichende Regelungen. Eine Kompetenznorm wie § 2a NotSanG fehle, obwohl RettSan im qualifizierten Krankentransport verantwortlich, in der Notfallrettung assistierend und je nach Land auch im NEF-Kontext eingesetzt würden.
Der BVBRW fordert eine Ausbildung von mindestens 18, ggf. bis zu 24 Monaten. Sie soll klare Kompetenzen für den qualifizierten Patienten- und Krankentransport sowie für Assistenzfunktionen in der Notfall- und Akutversorgung festlegen. Die neue Qualifikation müsse auf die NotSan-Ausbildung anrechenbar sein. Für bereits tätige RettSan brauche es Bestandsschutz und modulare Nachqualifizierung. Ausbildungs- und Leistungsfinanzierung seien gemeinsam zu betrachten. Die bisherige RettSan-Ausbildung solle als niedrigschwelliger Einstieg erhalten bleiben, vor allem für Ehrenamt sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.
Als Vorbild nennt der Verband das Pflegefachassistenzgesetz, das zersplitterte Landesregelungen zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt habe. Außerdem verweist er auf gestufte Modelle in Österreich, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Das Positionspapier ist hier abrufbar.