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G-BA warnt vor Flickenteppich in der Notfallreform

Stellungnahme zum Regierungsentwurf veröffentlicht

Die unparteiischen G-BA-Mitglieder fordern bundeseinheitliche Vorgaben für die Ersteinschätzung in Integrierten Notfallzentren und kritisieren, dass die Notfallreform Strukturfragen weiterhin auf Bund, Länder und Einzelverträge verteilt.

Die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben in einer Stellungnahme vom 7. September 2026 zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung Position bezogen. Die im Entwurf verfolgten Ziele – etwa eine bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche und die Steuerung Hilfesuchender in die richtige Versorgungsebene – würden ausdrücklich begrüßt. Kritisch sehen die Mitglieder jedoch, dass zentrale Strukturvorgaben für Integrierte Notfallzentren (INZ) weiterhin auf drei Ebenen verteilt blieben: den G-BA, die erweiterten Landesausschüsse und individuelle Kooperationsverträge. Damit werde das eigentliche Ziel, eine bundeseinheitliche Notfallversorgung sicherzustellen, konterkariert.

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Im Zentrum der Kritik steht die geplante Ersteinschätzung Hilfesuchender. Diese müsse bundesweit standardisiert und qualitätsgesichert erfolgen – unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten selbst ein Krankenhaus aufsuchten oder per Rettungsdienst eingeliefert würden und sich im Nachhinein kein akuter Notfall bestätige. Die Mitglieder sprachen sich dafür aus, den bestehenden Regelungsauftrag nach § 120 Abs. 3b SGB V beizubehalten und die bereits beschlossene, seit Oktober 2023 vom Bundesgesundheitsministerium beanstandete Ersteinschätzungsrichtlinie unverzüglich in Kraft zu setzen. Zusätzlich forderten sie einheitliche Personalanforderungen für die Ersteinschätzungsstellen der Notfallzentren und Krankenhäuser ohne eigenes INZ.

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