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Leistungserbringer im Rettungsdienst fordern verlässliche Finanzierung und Mitsprache

Positionierung vor Anhörung zur Notfallreform

Die anerkannten Hilfs- und beauftragten Luftrettungsorganisationen sowie der Deutsche Feuerwehrverband begrüßen die geplante Notfallreform grundsätzlich, fordern vor der Bundestagsanhörung aber verlässliche Finanzierung und stimmberechtigte Mitsprache. Die Zusammensetzung des geplanten Fachgremiums müsse sich dabei an der tatsächlichen Verantwortung im Rettungsdienst orientieren.

Die anerkannten Hilfsorganisationen, beauftragte Luftrettungsorganisationen und der Deutsche Feuerwehrverband haben vor der Anhörung zur Reform der Notfallversorgung im Bundestag am 9. September eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes sowie eine stimmberechtigte Beteiligung der Leistungserbringer gefordert. Zu den Unterzeichnern zählen ADAC-Luftrettung, ASB, DFV mit AGBF, DLRG, DRK, DRF-Luftrettung, JUH mit Johanniter Luftrettung und MHD. Die Organisationen sichern nahezu 100% der medizinischen Notfallrettung in Deutschland ab und begrüßen die geplante Reform grundsätzlich.

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Die Reform könne nur gelingen, wenn der Rettungsdienst auch künftig zuverlässig finanziert sei und diejenigen mitentscheiden könnten, die die Notfallversorgung täglich sicherstellten, erklärten die acht Organisationen gemeinsam. Der Rettungsdienst müsse rund um die Uhr einsatzbereit sein, unabhängig vom tatsächlichen Einsatzaufkommen. Seine Kosten würden wesentlich durch Tariflöhne, Personalkosten, den Fachkräftemangel sowie steigende Ausgaben für Fahrzeuge und Medizintechnik bestimmt. Die Organisationen unterstützten das Ziel einer effizienteren Vernetzung der Notfallversorgung ausdrücklich, eine auskömmliche Finanzierung müsse dabei aber zwingend gewährleistet sein. Effizienz dürfe nicht mit Einsparung gleichgesetzt werden; würden Personal-, Vorhalte-, Betriebs-, Ausbildungs- und Investitionskosten nicht verlässlich refinanziert, drohten Einschränkungen bei Verfügbarkeit, Qualität und Innovation. Die Vergütung dürfe daher nicht starr gedeckelt werden.

Außerdem sieht die Reform mit dem Fachgremium medizinische Notfallrettung nach § 133b SGB V erstmals ein bundesweites Gremium vor, das künftig Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln soll. Die Organisationen begrüßen eine stärkere Vernetzung und einheitliche Qualitätsstandards, fordern aber, entsprechend ihrer tatsächlichen Verantwortung im Rettungsdienst mit eigenen, stimmberechtigten Sitzen vertreten zu sein.

Grundsätzliche biete die Reform die Chance, Patientensteuerung, Leitstellen und Disposition zu verbessern sowie Bürokratie abzubauen, müsse dafür aber an der Realität der täglichen Versorgung ansetzen. ADAC-Luftrettung, ASB, DFV gemeinsam mit AGBF, DLRG, DRK, DRF-Luftrettung, JUH mit Johanniter Luftrettung und MHD bieten dem Gesetzgeber ihre fachliche Expertise für das weitere Gesetzgebungsverfahren an.

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