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Niedersachsen will PSNV gesetzlich verankern
Vorgesehen sind ein zentrales Aus- und Fortbildungsangebot sowie Dokumentationspflichten
Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) freigegeben, der nun in den Landtag eingebracht werden soll (Drucksache 19/11458). Ziel ist es, die PSNV im Land strukturell zu festigen und landesweit einheitlicher zu organisieren, teilte das niedersächsische Innenministerium mit.
Bislang ist die PSNV gesetzlich nur bei Einsätzen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz vorgesehen, etwa bei Katastrophenfällen, außergewöhnlichen Ereignissen oder Großschadensereignissen. In der Praxis werden PSNV-Kräfte jedoch regelmäßig auch bei alltäglichen Einsätzen wie Verkehrsunfällen angefordert. Diese Regelungslücke soll das neue Gesetz schließen und zugleich einheitliche Strukturen sowie Qualitätsstandards schaffen.
Der Entwurf sieht u.a. einheitliche Alarmierungsstrukturen, ein zentrales Aus- und Fortbildungsangebot für Führungskräfte im PSNV-Bereich sowie verbindliche Dokumentationspflichten zur Qualitätssicherung vor. Ergänzend soll das Ehrenamt gestärkt werden: Ehrenamtliche PSNV-Kräfte sollen künftig einen gesetzlichen Freistellungsanspruch erhalten.
Für die Umsetzung rechnet die Landesregierung mit jährlichen Kosten von rund 1,3 Mio. Euro für die Kommunen sowie 1,5 Mio. Euro für das Land. Kommunale Spitzenverbände und der Landesbeirat PSNV hatten die Finanzierung in der Anhörung als unzureichend kritisiert.