Auf welchem Wege werden Notfallmedikamente verabreicht? Wie wirken Arzneistoffe, die im Rahmen der Notkompetenz von Rettungsfachpersonal appliziert werden dürfen? Welche Rolle spielen Algorithmen in diesem Zusammenhang? Diese und weitere spannende Fragen beantwortet unsere Juni-Ausgabe, die sich mit ihren Hauptbeiträgen an den Berufsanfänger im Rettungsdienst wendet. Aber auch „alte Hasen“ werden von den „Pharmakologie-Basics“ profitieren.
Weiterhin lesen Sie in der aktuellen Ausgabe:
Inhalt der Ausgabe 6/2008
Rettungsdienst
S. 14 – 21
10 Jahre nach der ICE-Katastrophe: Wie hat sich Psychosoziale Prävention seither entwickelt?
S. 22 – 25
Personal im Rettungsdienst: Alt und teuer oder jung und billig?
S. 26 – 27
Erweiterte Maßnahmen durch Rettungsassistenten: Erste Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz
S. 28 – 29
Der animax: Ein mechanisches Hilfsmittel für Thoraxkompression und Beatmung
S. 34 – 37
Pharmakologie in der Ausbildung: Was wissen angehende Rettungsassistenten?
Organisation
S. 30 – 33
Konfliktmanagement: Mediation im Rettungswachenalltag
Fortbildung
S. 38 – 42
Arzneimittel-Applikation: Bewährtes, Verlassenes und neu Entdecktes
S. 43
Prüfen Sie Ihr Fachwissen: „Pharmakologie 2008'
S. 44 – 46
Neuer Trend: Missbrauch von Opiatanalgetika und Substitutionsmitteln
S. 56 – 61
Medikamente in der Notkompetenz – Teil 1: Zum besseren Verständnis ...
S. 62 – 65
Pharmakotherapie bei Kindern: Wesentliches im Überblick
S. 66 – 69
Der Zeitpunkt des Todes: Maden, Würmer und Proteine helfen der Gerichtsmedizin
Zertifizierte Fortbildung
S. 47 – 55
Zertifizierte Fortbildung – Teil 6: Intoxikationen durch Pflanzen
Notfallpraxis
S. 70 – 73
Hautverätzung mit 40%iger Flusssäure: Erfolgreiche Notfallbehandlung – eine Kasuistik
Recht
S. 74 – 77
Aus der Rechtsprechung zum Rettungswesen
Magazin
S. 78 – 79
"Die Aufgaben der Wasserrettung sind komplexer geworden" – Die BRK-Wasserwacht im Gespräch
S. 80 – 81
Hilfsfristen im Südwesten: Noch nicht alle Hausaufgaben gemacht
S. 82 – 85
InTrain: Simulationstraining für Trainer
S. 86 – 93
Neues RDG in Bayern: Pflicht zur pünktlichen Entgeltvereinbarung