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Verlag Stumpf + Kossendey
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Rettungsassistent weiterhin erst ab 18

Altersgrenze für andere Gesundheitsfachberufe aufgehoben

Am heutigen Freitag ist in Berlin ein Gesetz zur Änderung der Altersgrenze bei Gesundheitsfachberufen verabschiedet worden. Dies betrifft die bundesgesetzlich geregelten Ausbildungen aus dem Bereich der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, die die Zulassung von einem Mindestalter abhängig machen: Hebammen, Logopäden, Masseure- und Physiotherapeuten und pharmazeutisch-technische Assistenten. Als einzige Ausnahme bleibt die im Rettungsassistentengesetz enthaltene Altersgrenze von 18 Jahren unberührt, da die Auszubildenden regelmäßig als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt werden. Dafür müssen sie über eine Fahrerlaubnis verfügen.

Für den Wegfall der Altersgrenze sprach sich die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung aus und machte deutlich, dass die persönliche Eignung nicht zwingend mit dem Lebensalter der Bewerber zusammenhängt. Bewerberinnen und Bewerber, die die schulischen Voraussetzungen erfüllen, aber das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, verlieren sonst Zeit und müssten diese Lücke mit anderen Maßnahmen überbrücken.