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VFDB fordert bundeseinheitliche Kompetenzen für Notfallsanitäter
Fachreferat kritisiert Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung
Vor der Beratung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung am 9. September 2026 im Gesundheitsausschuss des Bundestages fordert die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (VFDB) über ihr Fachreferat Rettungsdienst Nachbesserungen am Kabinettsentwurf. Das Netzwerk aus Rettungsdienst und Feuerwehr begrüßt die Reform grundsätzlich, sehe aber weiterhin Korrekturbedarf. Positiv bewertet die VFDB, dass der neue § 30 SGB V die medizinische Notfallrettung erstmals als eigenständige GKV-Leistung anerkenne, ebenso die gestärkte Sicherstellungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen für den aufsuchenden ärztlichen Dienst.
Nachbesserungsbedarf sieht das Fachreferat beim geplanten Fachgremium für medizinische Notfallrettung nach § 133b SGB V: Es müsse paritätisch mit Leistungserbringern besetzt werden, analog zum Dreiklang im Gemeinsamen Bundesausschuss, und dürfe keine Bindungswirkung für Kostenverhandlungen erhalten. Ein bindendes Empfehlungsgremium sei ein Widerspruch in sich.
Weiteren Klärungsbedarf sieht die VFDB bei der unbestimmten Kostentransparenz sowie der Finanzierung des Krankenfahrdienstes, dem eine gesetzliche Schiedsstelle fehle. Zudem fordert sie bundeseinheitliche Kompetenzen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie den Ausbau der Leitstellen zu integrierten Gesundheitsleitstellen. Die VFDB appelliert an die Ausschussmitglieder, die Punkte am 9. September aufzugreifen.