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12 Minuten Umkleidezeit im bayrischen Rettungsdienst

19.11.2013, 13:37 Uhr

Foto: K. von Frieling

BRK und Ver.di einig

In ihrem langen Streit um die Bewertung der Umkleidezeiten im Rettungsdienst haben sich das BRK und die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di geeinigt. Danach ist Umkleidezeit als Arbeitszeit zu betrachten und zu vergüten. Im Manteltarifvertrag für das BRK soll dazu der § 23 (Schutzkleidung) um einen neuen Absatz 2 ergänzt werden, der nur für Mitarbeiter im Rettungsdienst und Krankentransport zur Anwendung kommt. Er lautet sinngemäß: „Für das Anlegen und Ablegen der Schutzkleidung vor Dienstbeginn und nach Dienstende erhalten die Mitarbeiter eine pauschale Zeitgutschrift von 12 Minuten pro geleisteter Schicht. Die Mitarbeiter haben umgezogen zu den im Dienstplan festgelegten Schichtzeiten in der Dienststelle anwesend zu sein.“

Das BRK hatte ihre Zustimmung zur Tarifeinigung von 2,8% zum 1. November 2013 sowie 2,2% zum 1. Juli 2014 zuletzt unter den Vorbehalt gestellt, eine Lösung zur Bewertung der Umkleidezeiten im Rettungsdienst zu finden (wir berichteten hier). Ver.di-Sprecher Dominik Schirmer zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Die Thematik Umkleidezeiten haben wir – wie ich finde – im Interesse der Beschäftigten gelöst. Immerhin entsprechen die 12 Minuten je Schicht auf eine Vollzeitstelle umgerechnet 40,4 Stunden im Jahr, also eine Woche weniger Arbeitszeit.“ (POG)

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