ASB, DRK, Johanniter und Malteser haben für die angekündigte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in Baden-Württemberg einen 12-Punkte-Katalog vorgelegt. An erster Stelle stehen dabei die Forderungen nach einer Patientensteuerung durch die Leitstellen, einer ausreichenden Finanzierung der rettungsdienstlichen Infrastruktur und der Beibehaltung einer landesweiten Begutachtung des Rettungsdienstes.
Eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsstruktur entlastete das System des Rettungsdienstes. Hierfür würden die Integrierten Leitstellen zu Gesundheitsleitstellen und Gatekeepern mit Verteilungs- und Steuerungsfunktion und schlössen so die Lücke zwischen hausärztlicher Versorgung und Rettungsdienst. Dazu zähle auch die Disposition des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Wegen der Preissteigerungen und des gleichzeitig notwendigen Ausbaus und Erhalts der Infrastruktur sehen die Hilfsorganisationen es als notwendig an, dass sich Finanzierung und Zuschüsse an den aktuellen Baupreisentwicklungen orientieren und im Staatshaushalt hierfür ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die Kostenübernahme, die über die Förderung hinausgehe, bedürfe einer Regelung.
In einem weiteren Punkt wird dafür plädiert, dass die Planung von Notfallrettungsleistungen nicht an den Rettungsdienstbereichsgrenzen enden dürfe. Deshalb müsse der Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) in die Lage versetzt werden, landesweite Gutachten anzustoßen. Zugleich gelte es jedoch, einen lokalen Planungsstillstand zu verhindern.
Zu weiteren Forderungen zählen u.a. die Einführung einer an den bestehenden Tarifen orientierten Lohnobergrenze für Leiharbeitskräfte, die Einführung eines flächendeckenden Telenotarztsystems sowie die Schaffung einer Grundlage für Regelungen zur Vorabdelegation auf Basis der einheitlichen Handlungsempfehlungen und Ausnahmeregelungen, um die Einsatzfähigkeit auch bei krisenhaftem Personalausfall zu gewährleisten.
Schließlich fordern die Hilfsorganisationen einen Spielraum für Innovationen und Pilotprojekte, um die Notfallrettung weiter zu verbessern. Mit einer Innovationsklausel ließen sich solche Projekte realisieren, selbst wenn sie erst später in die Alltagspraxis übernommen werden könnten.