Ende des vergangenen Jahres war man im Ennepe-Ruhr-Kreis noch von einem Minus von rund 9 Mio. Euro im Rettungsdienst ausgegangen, die durch zu niedrige Gebühren in den letzten 12 Jahren aufgelaufen sind. Jetzt hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die genaue Summe der Mindereinnahmen ermittelt: 12,5 Mio. Euro. Ausgeglichen werden soll das Defizit aus den allgemeinen Rücklagen. 6,6 Mio. Euro sollen dann über die Gebührensatzungen der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 noch nachträglich eingenommen werden. Dies sei möglich, da Mehr- oder Mindereinnahmen in Gebührenhaushalten vier Jahre rückwirkend berücksichtigt werden können, wie der Kreis mitteilt. Verhandelt wird das Vorgehen noch in den Sitzungen des Kreisausschusses am 18. Juni und des Kreistages am 2. Juli. Im Kreisausschuss werde dazu ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwartet.
Um das Gebührendefizit aus dem Jahr 2014 auszugleichen, schlägt die Kreisverwaltung für die zweite Jahreshälfte 2018 folgende Sätze vor: Einsatz des Krankentransportes 223 Euro (bisher 191 Euro), des Rettungswagens 695 Euro (616 Euro) und des Notarztes 795 Euro (714 Euro). Die Krankenkassen stimmen diesem Vorgehen nicht zu. Eine durch den Ennepe-Ruhr-Kreis erlassene Gebührensatzung gegen sich wollen sie aber gelten lassen. Auch wenn damit ein Einvernehmen nicht erzielt wurde, könne die Satzung trotzdem verabschiedet werden. Die restlichen 5,9 Mio. Euro, die zwischen 2005 und 2013 als Mindereinnahme aufgelaufen sind, können nicht mehr in den Gebührenkalkulationen ausglichen werden. Nach Angaben des Kreises würden sie sich durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage aber ebenfalls nicht auf die Kreisumlage auswirken.