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20 Jahre Rettungsassistentengesetz

01.09.2009, 09:29 Uhr

Gut abgehangen: 20 Jahre RettAssG (Foto: R. Schnelle)

Novellierung in der nächsten Legislaturperiode – oder auch nicht

Am heutigen Dienstag, dem 1. September 2009, jährt sich zum 20. Male der Tag, an dem das am 10. Juli 1989 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten“ (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) in Kraft getreten ist – mit Ausnahme des § 10, der am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft trat. Am 7. November 1989 folgte die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten“. Wann die von allen Seiten erhoffte Novellierung im Sinne einer gründlichen Überarbeitung des inzwischen 20 Jahre alten Gesetzes vom Gesetzgeber umgesetzt wird, steht jetzt – unmittelbar vor den Bundestagswahlen – einmal mehr in den Sternen.

 

Bereits 1994 wurden Mängel am RettAssG aufgezeigt, u. a. von Mitgliedern der RETTUNGSDIENST-Redaktion, die das Gesetz und dessen Anwendung sowie insbesondere die Notkompetenz immer wieder – auch mit Themenheften und Themenblöcken auf den Bundeskongressen Rettungsdienst – zur Diskussion stellten. Doch auch die Anfänge des RettAssG waren schwer: Denn dem Inkrafttreten vor genau 20 Jahren ging eine ebenfalls rund 20-jährige Geschichte voraus. Bereits 1969 hatte man die Unzulänglichkeiten der damaligen Ausbildung der so genannten Transportsanitäter erkannt. Da sich die Verabschiedung des 1972 eingebrachten Rettungssanitätergesetzes immer wieder verzögerte, verabschiedete der Bund-Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ am 20. September 1977 „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“, dessen 520-Stunden-Programm von allen Bundesländern anerkannt wurde und bundeseinheitliche Mindeststandards formulierte. Es ist noch heute allgemeingültig. Rund 12 Jahre später folgte das RettAssG, das eine zweijährige Regelausbildung (ein Jahr Theorie, ein Jahr Praxis) vorsah und eigentlich das 520-Stunden-Programm ersetzen sollte. Doch § 8 RettAssG ließ dieses Schlupfloch offen. (FRI)

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