Am heutigen Dienstag tritt eine neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft. Der Bundesrat hat der sogenannten BKatV-Novelle am 8. Oktober 2021 einstimmig zugestimmt, sie wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr ist darin u.a. geregelt, dass die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse jetzt genauso verfolgt und geahndet wird wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Die BKatV-Novelle sieht zudem abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig. Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig. Außerdem gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig geänderte Geldbußen. Die genauen Tarife sind hier zu finden.