In der 80. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 28. April 2016 wurde u.a. das sogenannte Haushaltsumsetzungsgesetz verabschiedet, in dem auch eine Zulage für die Notfallsanitäter der Berliner Feuerwehr geregelt ist (Drucksache 17/2685). Aufgrund der „erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, der hohen Verantwortung, die mit der Aufgabenwahrnehmung verbunden ist, und den besonderen psychischen Belastungen, denen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind“, sollen die Beamten 200 Euro mehr rückwirkend zum 1. Januar 2016 erhalten. Wie aus einer Mitarbeiter-Information der Berliner Feuerwehr vom 12. Mai 2016 hervorgeht, werden die konkretisierenden Regelungen derzeit von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport formuliert. Anspruchsberechtigt sollen alle Notfallsanitäter sein, die Rettungsdienst versehen oder multifunktional eingesetzt werden. Die Auszahlung werde voraussichtlich ab September erfolgen.
Schließt ein Beamter die Ergänzungsprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter erfolgreich ab, soll er zudem eine Prämie in Höhe von 500 Euro erhalten. Wer diese bereits absolviert hat oder die Qualifikation extern erworben hat, soll die Prämie ebenfalls erhalten. Nach derzeitiger Rechtslage sind die Zahlungen sowohl der Zulage als auch der Prämie nur an Beamte zulässig. Die Landesbranddirektion hat sich aber bereits an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt, damit auch „Beschäftigte“ die neue Regelung in Anspruch nehmen können, wie es in der Mitarbeiter-Information heißt.