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24-Stunden-Schichten im Rettungsdienst?

11.04.2019, 08:23 Uhr

Foto: M. Schepers

NRW diskutiert Arbeitszeitmodell mit allen Beteiligten


In Nordrhein-Westfalen ist derzeit die Einführung von 24-Stunden-Schichten im Rettungsdienst im Gespräch. Dies bestätigte das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf auf RETTUNGSDIENST-Anfrage. Die Behörde betonte aber zugleich, dass die Initiative dazu nicht von der Landesregierung ausgehe. Vielmehr erhielten die Bezirksregierungen des Landes und das Ministerium selbst „seit einiger Zeit auch von Seiten der Beschäftigten vermehrt Anfragen, die sich für solche Schichten aussprechen.“ Aus diesem Grund werde dieses Thema seit Jahresanfang mit allen Beteiligten eingehend erörtert. Die Anfragen seien in Zusammenhang mit den ständig steigenden Einsatzzahlen im Rettungsdienst zu sehen, die „die Beschäftigten immer mehr belasten“. Daraus sei der Wunsch nach einer „Flexibilität der Schichtgestaltung“ erwachsen. Von den 24-Stunden-Schichten erhofft man sich offensichtlich genau diesen Effekt. Die Absicht des Ministeriums sei es, einen Erlass zu dieser Thematik herauszubringen, der eine landesweit einheitliche Vorgehensweise auf diesem Gebiet gewährleiste und die Rechtslage präzisiere: „Dadurch soll für alle Beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt werden“. Der erste Entwurf über die mögliche Einführung von 24-Stunden-Schichten in Nordrhein-Westfalen ist den beteiligten Verbänden und Organisationen im März zugegangen.

Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus, wenn dies von den Sozialpartnern im Tarif- bzw. Dienstvertrag in Verbindung mit einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung vorgesehen ist. Zudem müssen in diese definierte Arbeitszeit, so teilte das Ministerium mit, „regelmäßig und in erheblichem Umfang“ Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fallen. Nach Auffassung des Ministeriums dürfen innerhalb von 24 Stunden nur maximal 12 Stunden Vollarbeitszeit anfallen und es müssen mindestens 12 Stunden ohne Einsatzzeit einschließlich einer Stunde Ruhezeit vorliegen. Das letzte Wort bei der Einführung von 24-Stunden-Schichten liegt klar bei den Tarifvertragsparteien und den Sozialpartnern im Betrieb. Somit können diese Regelungen nur dann eingeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen damit einverstanden sind.

Zu beachten sind bei 24-Stunden-Schichten zudem umfangreiche arbeitsschutzrechtliche Aspekte. Dazu gehören unter anderem Gefährdungsbeurteilungen unter Betrachtung von Arbeitszeit und psychischen Belastungen, Stellungnahmen der jeweiligen Betriebsärzte sowie regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen. Die Gewerkschaft Komba, die die Beschäftigten der Kommunen vertritt, begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Konzept des Ministeriums, betonte aber, dass dadurch keine flächendeckende Einführung dieses Schichtplanmodells erfolgen könne. Komba fordert darüber hinaus statt 12 nur 9,6 Stunden Vollarbeitszeit, zusätzliche Freischichten, Kontrolle der Arbeitsbelastung durch die Arbeitnehmervertreter sowie das Prinzip der Freiwilligkeit: „Keiner darf zu 24-Stunden-Schichten gezwungen werden.“ (POG)

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