Am vergangenen Freitag ist am Hagener Landgericht eine Rettungsassistentin zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die 23-Jährige hatte im August 2008 eine Rollstuhlfahrerin bei einem Krankentransport unzureichend gesichert. Als die Frau mit ihrem Rollstuhl umkippte, zog sie sich eine Kopfverletzung und zwei Oberschenkelbrüche zu. Die Bewohnerin eines Altenheimes war nach dem Sturz bettlägerig geworden und hatte sich eine Lungenentzündung zugezogen. Diese führte bei ihrem schlechten Allgemeinzustand 14 Tage nach dem Unfall zu ihrem Tod, so die Überzeugung des Gerichts.
Die Rettungsassistentin, die bei einem Liegemietwagenunternehmen beschäftigt war, war in der ersten Instanz am Iserlohner Amtgericht zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden, wogegen sie ebenso wie die Oberstaatsanwaltschaft in Berufung gegangen war. Im neuen Strafmaß folgte der Richter dem Antrag des Oberstaatsanwalts, sah aber von der geforderten Geldbuße in Höhe von 1.800 Euro mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der jungen Frau und Mutter ab. Es setzte die Strafe zur Bewährung aus und berücksichtigte, dass die Rettungsassistentin bisher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und den Job im Rettungsdienst erst vier Monate zuvor angetreten hatte. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil nahmen beide Parteien an.