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30-Minuten-Dekontamination von Atemschutzmasken nicht mehr empfohlen

04.05.2020, 09:56 Uhr

Foto: T. Castner

Neue BfArM-Stellungnahme für Einrichtungen des Gesundheitswesens


Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am Donnerstag eine neue Stellungnahme zur Dekontamination und Aufbereitung von Atemschutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens veröffentlicht. Darin heißt es, dass zwischenzeitlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, denen zufolge eine Dekontamination von Atemschutzmasken bei 65 – 70 °C trockener Hitze über 30 Minuten nicht mehr empfohlen werden kann. Mögliche Anpassungen der Verfahrensparameter zur zuverlässigen Vireninaktivierung bei gleichzeitiger Sicherstellung der weiteren Maskenintegrität würden derzeit überprüft.

Ende März hatte das BfArM in einem Papier empfohlen, dieses Verfahren als Ausnahmemöglichkeit für eine Situation beschrieben, in der ansonsten kein Schutz zur Verfügung steht. Dies basierte auf Ergebnissen der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Literatur sowie der entsprechenden Bewertung durch Virologen und berücksichtigte den zu diesem Zeitpunkt bekannten Erkenntnisstand sowohl zur wirksamen Inaktivierung von SARS-COV-2-Viren als auch zur Erhaltung der Maskenintegrität. Um diese Ergebnisse zusätzlich praktisch weiterzuentwickeln und eine verbesserte wissenschaftliche Datenlage im Sinne der Sicherheit der Anwender und Patienten zu erhalten, wurden durch das BfArM außerdem laufend neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten über unterschiedliche Verfahren zur Wiederaufbereitung betrachtet und eigene wissenschaftliche Forschung beauftragt.

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