Kaum eine Entscheidung hat so nachhaltig dazu beigetragen, den in Not geratenen Menschen in Deutschland zu helfen, wie die Entscheidung des Bundes im Jahr 1970, sich am Aufbau eines bundesweit flächendeckenden Netzes von Luftrettungszentren zu beteiligen, dass der ADAC mit „Christoph 1“ in München startete. Mit „Christoph 3“ ging am 21. Dezember 1971 der erste Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) des Bundes in die Luft und brachte den Notarzt in kürzester Zeit an die Einsatzstelle. Seit dieser Zeit trägt das Bundesministerium des Innern (BMI) einen maßgeblichen Anteil an der Luftrettung, indem es den Ländern die ZSH über ihren originären Einsatz im Zivilschutz hinaus für die öffentlich-rechtliche Luftrettung zur Verfügung stellt.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nimmt dabei alle Verwaltungsaufgaben wahr, die sich aus dem Betrieb ergeben. Dazu gehört die Beschaffung und Ausstattung der ZSH, die im Rettungsdienst als Rettungshubschrauber (RTH) eingesetzt werden, ebenso wie die Ausbildung der Notärzte, die das BBK durch Einweisungsseminare für Ärzte in der Luftrettung unterstützt. Für Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière steht der Luftrettungsdienst im Zeichen des aktiven und umfassenden Bevölkerungsschutzes: „Die orangefarbenen Hubschrauber des Bundes sind zwar grundsätzlich Maschinen für den Zivilschutz. Im Alltag aber sind sie praktisch täglich unterwegs, helfen Menschenleben zu retten und nehmen somit zusätzlich die wichtige Aufgabe der Luftrettung wahr.“
Die Piloten und Mechaniker der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutzes) stellten seit 1971 den Flugbetrieb und die Technik in bis zu 22 Luftrettungszentren mit den Hubschrauber-Mustern BO 105, Bell 212 und Bell UH-1D sicher. Seit 1994 hat die Bundespolizei zehn Luftrettungszentren an den ADAC-Luftrettung GmbH und die DRF Luftrettung übergeben. Mit der Neubeschaffung von weiteren insgesamt 16 hochmodernen ZSH des Typs EC 135 T2i durch das BBK im Jahre 2007 beteiligt sich der Bund weiterhin und dauerhaft an 12 Luftrettungszentren (Bielefeld, Brandenburg, Duisburg, Frankfurt, Güstrow, Hamburg, Hannover, Kassel, Kempten, Köln, Siblin, Traunstein) in Deutschland. Damit trägt der Bund maßgeblich zur Konsolidierung und Sicherung des bundesdeutschen Luftrettungsdienstes bei. Von 1971 bis heute wurden in der Luftrettung rund 1,8 Millionen Rettungseinsätze geflogen; mehr als ein Drittel davon durch die Bundespolizei mit den orangefarbenen Zivilschutz-Hubschraubern des Bundes. (Scholl)
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