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56,5 Mio. Euro durch neue Fahrzeuge gespart

26.11.2007, 12:27 Uhr

Foto: Ministerium

Neuorganisation der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

Wie das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport kürzlich bekannt gab, wird die Mindestausstattung der Feuerwehren zur Abwehr von Brand- und technischen Gefahren neu geregelt. „Mindestausstattung“ bezieht sich dabei in erster Linie auf die konsequente Anschaffung der bereits eingeführten neuen Feuerwehr-Fahrzeuggeneration, aber auch auf die Schutzausrüstung und Schutzkleidung der Feuerwehrleute. Die Fahrzeuge würden sich gegenüber den bisherigen Typen sowohl durch einen größeren Einsatzwert als auch eine bessere Wirtschaftlichkeit auszeichnen, betonte Minister Karl Peter Bruch. Diese Leistungsmerkmale erreiche man einerseits durch den Einsatz von Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen als Universalfahrzeuge für die Brandbekämpfung und die Technische Hilfe, andererseits durch die Verwendung von kleinen, wendigen Staffelfahrzeugen für die Brandbekämpfung.

„Die Transformation der Feuerwehr umfasst Organisation, Ausrüstung und Ausbildung”, erläuterte der Minister. „Diese Bereiche müssen so geordnet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Gefahrenabwehrsystems auch zukünftig trotz der sich ändernden Rahmenbedingungen erhalten bleibt.“ Rechtlich werde sich diese Transformation in der Novellierung der Feuerwehrordnung widerspiegeln, deren Überarbeitung bereits im Oktober 2006 begann. Mit dem Abschluss sei 2009 zu rechnen. Mit der neuen Generation an Fahrzeugen, so Bruch, werde auch in Zukunft der gegenwärtige Sicherheitsstandard beibehalten und gleichzeitig erschlössen sich Einsparpotenziale für die Kommunen. Eine erste Kostenabschätzung belege, dass bei einer konsequenten Umsetzung der Neuregelungen 56,5 Mio. Euro eingespart werden können.

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