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6-Länder-Arbeitsgruppe hat Standardarbeitsanweisungen überarbeitet

25.07.2025, 12:57 Uhr

Supplement zur Schmerzbehandlung wurde integriert


Die gemeinsamen Standardarbeitsanweisungen (SAA) und Behandlungspfade im Rettungsdienst (BPR) der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als Algorithmen für die Durchführung von invasiven Maßnahmen und Gabe von Medikamenten durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei Notfällen mit akuter Lebensbedrohung liegen jetzt in einer überarbeiteten Version vor. Sie sollen in Kürze hier [https://www.saa-und-bpr.de/version/2025] heruntergeladen werden können. Die Verfasserinnen und Verfasser der 6-Länder-Arbeitsgruppe weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den SAA und BPR um standardisierte Arbeitsanweisungen und Behandlungspfade in Ausführung zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 c) und Nr. 2 c) NotSanG handelt, die im Konsens der Arbeitsgruppe der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst erstellt wurden.

Integriert in die SAA/BPR wurde u.a. das Ende 2023 anlässlich der Ergänzungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) hinsichtlich der Medikamentengaben erstellte Supplement zur Schmerzbehandlung. Esketamin, Midazolam, Fentanyl und Nalbuphin können jetzt regulär nasal appliziert werden. Die Indikation zur Esketamingabe gilt bei Kindern ab 10 kg, hier werden die nasale und i.m. Applikationsmöglichkeit genannt (jeweils 1 mg/kgKG initial mit Möglichkeit zur Repetition). Die Fentanylgabe kann ebenfalls nasal und i.m. durchgeführt werden, die Applikation ist ab 21 kgKG bzw. einem Alter von 6 Jahren möglich. Die ⁠SAA „Laryngoskopie und Magillzange“ heißt jetzt nur noch „Laryngoskopie“. Darin ist die Indikation um „Kreislaufstillstand unklarer Ursache“ erweitert worden, eine Patientin bzw. ein Patient kann endotracheal durch NotSan intubiert werden. Neue SAA gibt es für die Medikamente ⁠Metoprolol und Tranexamsäure. Bei den Kontraindikationen wird jetzt unterschieden zwischen „absolut“ und „relativ“, vor allem eine Schwangerschaft wird häufig als relative Kontraindikation genannt.

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