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8 Monate Gefängnis für das Blockieren eines Patiententransports

18.09.2017, 13:53 Uhr

Foto: Archiv

Landgericht verschärft erstinstanzliches Urteil


In der Berufungsverhandlung beim Landgericht Koblenz (13 Ns 2030 Js 73944/16) wurde heute das erstinstanzliche Urteil des Strafrichters beim Amtsgericht Andernach vom 2. März 2017, wonach ein 56-jähriger Angeklagter wegen Widerstandes gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden ist, auf 8 Monate Freiheitsstrafe und ein Fahrverbot von 3 Monaten verschärft. Der bereits erheblich u.a. wegen Straßenverkehrsdelikten in Erscheinung getretene Angeklagte fuhr an einem Nachmittag im September 2016 in einer engen einspurigen Einbahnstraße so dicht auf ein Rettungsdienstfahrzeug auf, dass dessen Heckklappe für das Ausladen der für den Abtransport des Notfallpatienten benötigten Trage nicht mehr geöffnet werden konnte. Damit wollte der Angeklagte erreichen, dass das ihm eine Durchfahrt auf der Straße versperrende Fahrzeug und das davor abgestellte NEF weggefahren werden. Sämtliche Bemühungen, ihm die Dringlichkeit des Einsatzes zu erklären, schlugen fehl. Erst 10 bis 15 Minuten später, zeitgleich mit Eintreffen der hinzugerufenen Polizei, setzte der Angeklagte sein Fahrzeug zurück. Der Angeklagte äußerte sich zu dem Tatvorwurf nicht und hielt es auch nicht für geboten, sich für sein unverständliches und von den Einsatzkräften so noch nie erlebtes Blockadeverhalten zu entschuldigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es besteht noch die Möglichkeit der Revision.

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