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Ab 2021 nur noch Notfallsanitäter auf Baden-Württembergs Rettungswagen

28.10.2015, 12:20 Uhr

Foto: R. Schnelle

Neues Rettungsdienstgesetz im Landtag

Die Regierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, ihren Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz in den Landtag einzubringen. Ein Kernpunkt der Reform soll nach den Worten von Innenminister Reinhold Gall sein, den Bereichsausschüssen – sie regeln im Südwesten den Rettungsdienst in ihren jeweiligen Gebieten – mehr Verantwortung zu übertragen. Dies würde wiederum bedeuten, dass auch die Stadt- und Landkreise, die als kommunale Gebietskörperschaften in jedem Bereichsausschuss vertreten sind, mehr Einfluss bekommen. Ausdrücklich, so hob Gall in seiner Pressemitteilung hervor, gehe es darum, die gesamte Rettungskette zu optimieren und nicht nur einzelne Elemente, wie z.B. die Hilfsfrist, deren Einhaltung in manchen Teilen Baden-Württembergs oft im Argen liegt: „Die Planung der Bereichsausschüsse hört damit nicht wie bisher beim Eintreffen des Rettungswagens oder Notarztes beim Patienten auf. Entscheidend ist vielmehr, dass jedes Glied in der Rettungskette leistungsfähig ist und die Abläufe optimal und schnell ineinander greifen.“

Die Bereichsausschüsse würden verpflichtet, neben der Hilfsfrist den gesamten Einsatzablauf vom Eingang der Notrufe in der Leitstelle bis zur Übergabe der Patienten in das richtige Krankenhaus jährlich zu überprüfen und auf eine Verkürzung „aller Zeitintervalle“ hinzuwirken. Die Stadt- und Landkreise als Rechtsaufsichtsbehörden werden künftig stärkeren Einfluss auf die „Infrastruktur im Rettungsdienst“ erhalten. So sollen sie in Zukunft die Bereichspläne, in denen die Vorhaltungen im Rettungsdienst festgelegt sind, genehmigen und bei Bedarf selbst tätig werden können, was einen deutlichen Zuwachs an Verantwortung in diesem Bereich darstellt. Ebenfalls gesetzlich verankert werden soll eine landeseinheitliche unabhängige  Qualitätssicherung mit der Aufgabe, regelmäßig mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Was die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes betrifft, sollen ab 2021 nur Rettungskräfte dieses Ausbildungsgrades die RTW besetzen. Die Ausbildungskosten gehen zu Lasten der Krankenkassen. Erstmals sollen durch das neue Gesetz die Einheiten der organisierten Ersten Hilfe am Ort „rechtliche Rahmenbedingungen“ für ihre Arbeit erhalten. (POG)

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