S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Ab 2021 nur noch Notfallsanitäter auf Rettungswagen in Baden-Württemberg

23.12.2020, 10:03 Uhr

Foto: R. Schnelle

Ausnahmeregelung nur bei Vorliegen besonderer Gründe


Ab dem 1. Januar 2021 sind Rettungswagen in Baden-Württemberg grundsätzlich mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten zu besetzen. Ein Einsatz von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ist in dieser Funktion nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall bis längstens 31. Dezember 2025 und auch nur zeitlich begrenzt zulässig. Dazu zählen laut dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

  • ein Massenanfall von Verletzten, da es dabei kurzfristig zur Indienststellung eines weiteren RTW kommen kann, dessen Besetzung mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter nicht möglich ist
  • der Renteneintritt spätestens zum 31. Dezember 2025 (ein weiterer – auch geringfügiger oder ehrenamtlicher – Einsatz als zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten verantwortliche Person auf dem RTW ist nach dem Renteneintritt nicht mehr möglich)
  • das Ablegen der staatlichen Prüfung oder der Ergänzungsprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter bis Ende 2023.

Bei konkrete Fragen zur Umsetzung und zum Verfahren, sollen sich Interessierte an ihren Arbeitgeber oder ihre Rettungsdienstorganisation wenden.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum