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Abgelaufene Medizinprodukte für Katastrophenschutz zulässig

15.12.2006, 08:03 Uhr

Foto: F. Flake

Qualität und Sicherheit müssen gewährleistet sein

Die Bundesregierung hat am Mittwoch dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften zugestimmt. Neu ist darin die Aufnahme einer Ausnahmeregelung für Krisen- und Katastrophenfälle. Demnach können Medizinprodukte mit Verfalldatum, die für den Krisen- und Katastrophenschutz angeschafft wurden, auch nach Ablauf des Datums angewendet werden, wenn Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind. Unnötige und kostenintensive Neuanschaffungen sollen damit vermieden werden.

Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie hier.

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