S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Abschied von der Genehmigungspflicht?

13.05.2004, 14:08 Uhr

Der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) hat beschlossen, auf eine Änderung der erst im Januar neu verabschiedeten Krankentransport-Richtlinien zu drängen. Die Ersatzkassen plädieren für den Verzicht auf die Genehmigungspflicht für Beförderungen im qualifizierten Krankentransport.

Seit Beginn des Jahres benötigen Patienten für Fahrten in die ambulante Behandlung vorherige Genehmigungen ihrer Krankenkassen (wir berichten mehrfach). Der VdAK wurde nun „von seinen Mitgliedskassen beauftragt, auf einen Wegfall der im § 6 der Krankentransport-Richtlinien normierten generellen Genehmigungspflicht für qualifizierte Krankentransporte zur ambulanten Behandlung hinzuwirken“, erklärt ein Papier des Ersatzkassenverbandes. Ein entsprechender Antrag soll im Gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht werden. „Wie der Gemeinsame Bundesausschuss über den noch zustellenden Antrag auf Änderung der Krankentransport-Richtlinien entscheiden wird, bleibt abzuwarten“, so der VdAK.

Zwar wollen die Ersatzkassen in der Zwischenzeit nicht auf die Genehmigungspflicht verzichten, bei nicht planbaren Beförderungen im Krankenwagen möchte man aber die Kostenübernahme deutlich großzügiger handhaben.

Hans-Peter Merkens, Chef eines Kölner Krankentransportunternehmens und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Krankentransportrichtlinien erklärt dazu: „Das ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung“. (Frank Sommer)

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum