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ADAC-Stiftung fordert verpflichtende Umsetzung der Telefonreanimation

14.10.2021, 14:21 Uhr

Foto: ADAC-Stiftung

Überlebenschance Betroffener könnte um das Dreifache erhöht werden


Die ADAC-Stiftung setzt sich dafür ein, dass künftig bundesweit eine Pflicht zur Umsetzung der Telefonreanimation in Leitstellen etabliert wird. Bei dieser werden die Anrufer, die einen Notruf wegen Verdacht auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand absetzen, Schritt für Schritt durch die Wiederbelebung der betroffenen Personen angeleitet. Mithilfe der durchgeführten Maßnahmen, wie z.B. einer Herzdruckmassage, kann die Überlebenschance der Betroffenen um das Dreifache erhöht werden. Bisher ist die Durchführung der Telefonreanimation in Deutschland noch nicht verpflichtend.

Um gezielt Daten zur Umsetzung der Telefonreanimation in Leitstellen zu erhalten, hat die ADAC-Stiftung eine Studie zum Thema durchgeführt, an der 166 von 249 Rettungsleitstellen in Deutschland teilgenommen haben. Diese hat ergeben, dass die Telefonreanimation theoretisch in allen Rettungsleitstellen durchgeführt werden kann, allerdings bei weniger als der Hälfte der teilnehmenden Leitstellen eine ausreichende Umsetzungsquote erreicht. Hintergrund dafür seien die parallel zu bearbeitenden Notrufe. 78% der befragten Leistellen gaben jedoch an, eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Telefonreanimation zu befürworten. Unterstützt wurde die ADAC-Stiftung bei der Studie von der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, dem Deutschen Rat für Wiederbelebung e.V. sowie dem Fachverband Leitstellen e.V.



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