Die Bedeutung der Telefonreanimation durch Leitstellenpersonal hat der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Deutschlands noch einmal in einem Positionspapier hervorgehoben. „Zur Vermeidung eines Unterlassungsvorwurfes“, so heißt es in dem Papier, „müssen die Träger der Rettungsdienste und Leitstellen fachliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Telefonreanimation schaffen.“ Die ÄLRD tragen dabei, wie der Bundesverband betont, die Verantwortung für die Umsetzung der medizinischen Inhalte und Standards in den jeweiligen Leitstellen sowie für das Qualitätsmanagement. Aus diesem Grund benötigten sie für diese Aufgabe Zugang zu allen erforderlichen Daten und Dokumentationen und müssten zudem die Möglichkeit besitzen, Einfluss auf die Ausbildung der Disponenten zu nehmen. Die Ausbildung des Leitstellenpersonals in Telefonreanimation ist auch eine nachdrückliche Empfehlung des Europäischen Rates für Wiederbelebung (ERC). (POG)
ÄLRD-Verband stärkt Telefonreanimation
13.04.2011, 10:29 Uhr
„Zur Vermeidung eines Unterlassungsvorwurfes“